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Behördenwegweiser A-Z
Unsere Seiten Rathaus & Service bieten eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, sodass Sie sich schnell zurechtfinden. Ergänzt durch die jeweiligen Kontakte, Formulare, Links und Dokumente möchten wir Ihnen bereits vor dem Gang ins Rathaus eine Hilfestellung bieten. Selbstverständlich sind wir nach wie vor während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.
Rentenangelegenheiten
Ansprechpartner:
Prediger, Peggy
Kontakt
Zimmer Nr. 01, EG
Telefonnummer: 09871 6701-17
Faxnummer: 09871 6701-517
E-Mail schreiben
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Standesamt E-Mail schreiben
- Namensänderung
- Kirchenaustritt - Jagd- und Fischereirecht
- Fundbüro
- Feste- und Gaststättenwesen
- Gewerberecht
- Sozial- und Ordnungswesen
- Personalstelle
- Rentenangelegenheiten
Kontenerklärung
Vorzulegende Unterlagen:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis
1. Nachweise für Beitragszeiten
Als Nachweis über Beitragszeiten können folgende Unterlagen dienen:
- Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft
- Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
- Aufrechnungsbescheinigungen, die bis 1972 über jede Versicherungskarte ausgestellt wurden, bzw. alte Original-Versicherungskarten
- Beitragsnachweise anderer Rentenversicherungsträger
- Nachweise über Sachbezüge, die vor 1957 in wesentlichem Umfang neben Barbezügen gewährt wurden
- Nachversicherungsbescheinigungen ehemaliger Beamter
- Arbeitsbücher, Zeugnisse und sonstige Unterlagen, falls diese nicht mehr vorhanden sind, auch Zeugenaussagen
- Ausweise für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR
2. Nachweise für Ersatzzeiten
Als Nachweis über Ersatzzeiten, z.B. Kriegsdienst, Gefangenschaft, Vertreibung, Flucht, können folgende Unterlagen dienen:
- Wehrpass, Militärpass, Soldbuch, Einberufungsbefehl, Entlassungsscheine aus der Wehrmacht oder Kriegsgefangenschaft, Dienstbücher des Reichsarbeitsdienstes und sonstiger militärähnlicher Organisationen, An- und Abmeldungen
- Entlassungsschein der Gewahrsamsmacht bzw. Heimkehrerbescheinigung
- Bescheinigung der Entschädigungsbehörde, des Entlassungslagers oder der amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
- Vertriebenenausweise A, B oder C, Spätaussiedlerbescheinigungen (Vertreibung, Flucht, Umsiedlung, Aussiedlung)
3. Nachweise für Anrechnungszeiten
Als Nachweis über Anrechnungszeiten können folgende Unterlagen dienen:
- Bescheinigung der Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
- Bescheinigung der Krankenkasse, Entbindungsanstalt oder des Arztes über Schwangerschaft, Wochenbett
- Ausweise für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR
- Bescheinigung über Rehabilitationsmaßnahmen
- Bescheinigung des Arbeitsamtes über Arbeitslosigkeit
- Lehrvertrag, Ausbildungs- oder Gesellenprüfungszeugnisse
- Bescheinigung über den Besuch einer Schule, Fachschule oder Hochschule nach Vollendung des 17. Lebensjahres
- Bescheinigung über eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
- Rentenbescheide
4. Nachweise für Kindererziehungszeiten
Die Geburt des Kindes muss durch die Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder das Familienbuch nachgewiesen werden.
Wurde das Kind nicht von den leiblichen Eltern erzogen, müssen Sie bei Adoption eine Adoptionsurkunde ersatzweise andere geeignete Beweismittel) vorlegen.
Über Pflegschaftsverhältnisse können die Jugendämter oder Vormundschaftsgerichte Auskunft geben, aus deren Unterlagen sich auch die Zeitdauer der häuslichen Gemeinschaft ergibt.
5. Nachweise für Pflegeberücksichtigungszeiten
Die Anerkennung von Pflegeberücksichtigungszeiten, die frühestens ab 01.01.1992 beginnen können und spätestens am 31.03.1995 enden, setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag rechtzeitig gestellt worden ist. Die Antragsfrist ist am 30.06.1995 abgelaufen. Seit 01.04.1995 sind Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.
6. Nachweise für Zeiten aus Versorgungsausgleich
Da bei einer Ehescheidung nach dem 30.06.1977 vom Familiengericht in der Regel im Scheidungsurteil die Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften mitgeregelt wird, dient das Scheidungsurteil zugleich als Nachweis solcher Zeiten. In Betracht kommt aber auch jeder andere entsprechende Bescheid des Familiengerichts.
Rentenanträge
a) Regelaltersrente ab 65. Lebensjahr
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
b) Altersrente für langjährig Versicherte ab 63. Lebensjahr
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
c) Altersrente nach Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit ab 60. Lebensjahr
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Bescheinigung über Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsnachweis vom Arbeitsamt
- Bescheinigung über 24-monatige Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber (frühestens ab Mai 1998)
d) Altersrente für Schwerbehinderte ab 60. Lebensjahr
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Schwerbehindertenausweis
- Versicherungsverlauf
e) Altersrente für Frauen ab 60. Lebensjahr
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Versicherungsverlauf
f) Rente wegen Erwerbsminderung
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ärztliches Attest, dieses sollte Angaben über die Erwerbsminderung und möglichst auch über Art und Dauer der Erkrankung enthalten
- Unterlagen über den Bezug anderer Sozialleistungen
- Versicherungsverlauf
g) Witwen-/Witwerrente
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde des Ehegatten
- Hat der Verstorbene bereits Rente bezogen: Rentenbescheid
- Versicherungsverlauf des Verstorbenen
- eigene Versicherungsnummer
falls die Witwe das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:
- Geburtsurkunden für die zu erziehenden Kinder oder
- Nachweis über die Sorge für ein behindertes Kind oder
- Nachweis über die eigene Erwerbsminderung
h) Waisenrente
Vorzulegende Unterlagen für Halbwaisen:
- Sterbeurkunde des Versicherten, falls nicht bereits einem gleichzeitig gestellten Witwen/Witwerrentenantrag beigefügt
- Geburtsurkunde der Waise
- Bei volljährigen Waisen: evtl. Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsnachweis
- Versicherungsverlauf des Versicherten
Vorzulegende Unterlagen für Vollwaisen:
- Sterbeurkunde des Vaters,
- Sterbeurkunde der Mutter,
- Geburtsurkunde der Waise
- Bei volljährigen Waisen: evtl. Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsnachweis
- Versicherungsverlauf der Versicherten
i) Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten
Vorzulegende Unterlagen:
- alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der vorletzten Ehe wie bei der Witwen-/Witwerrente,
- Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung der letzten Ehe, z.B. Sterbeurkunde mit Vermerk über die Eheschließung, Scheidungsurteil bzw. Urteil (Auszug) über die Nichtigerklärung oder Auflösung der letzten Ehe,
- Nachweis über die Witwen-/Witwerrentenansprüche bzw. Versorgungsansprüche aus der letzten Ehe oder über Unterhaltsansprüche gegen den letzten Ehegatten im Fall der Scheidung (z.B. Unterhaltsurteil, Unterhaltsvergleich oder Unterhaltsverzicht)
j) Erziehungsrente (bei Scheidung nach dem 30.06.1977)
Vorzulegende Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass
- Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten,
- Scheidungsurteil (Auszug)
- Geburtsurkunden der Kinder
- Versicherungsverlauf des Verstorbenen
- eigene Versicherungsnummer
k) Geschiedenen-Witwen-/Witwerrente (bei Scheidung vor dem 01.07.1977)
Vorzulegende Unterlagen:
- alle erforderlichen Unterlagen wie bei Witwen-/Witwerrente
- zusätzlich Urkunde über die Eheschließung des Verstorbenen Ehegatten mit dem früheren Ehegatten,
- Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe (Auszug)
- Unterhaltsurteil, Unterhaltsvergleich oder Unterhaltsverzicht, evtl. Zahlungsabschnitte
Reisepässe
Ansprechpartner:
Ständer, Elke
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-13
Faxnummer: 09871 6701-513
E-Mail schreiben
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
Ausweisbeantragung
Bitte bei der Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder Kinderausweises
- eine Geburts- oder Heiratsurkunde
- ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 1/2 Jahr, farbig, (siehe Fotorichtlinien)
- eine Einverständniserklärung der Eltern bei Kindern unter 16 Jahren
vorlegen.
Persönliches Erscheinen ist zwingend notwendig.
Auch bei der Beantragung von Kinderausweisen bitten wir Sie, die Kinder ab dem 10. Lebensjahr mitzubringen, da hier eine eigenhändige Unterschrift geleistet werden muss.
Die Herstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit 3-4 Wochen.
Fotorichtlinien für den ePass (Reisepass) und den neuen Personalausweis
Mit der Einführung elektronischer Reisepässe am 01.11.2005 traten neue Richtlinien für Passbilder in Kraft. Diese Passbilder müssen seit dem 01.11.2010 auch für den neuen Personalausweis verwendet werden.
Das Foto wird nicht mehr im Halbprofil, sondern frontal mit neutralem Gesichtsausdruck (kein Lächeln) aufgenommen.
In den Chips der neuen Pässe/Personalausweise werden zunächst die herkömmlichen Passdaten und das Lichtbild und zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert (seit dem 01.11.2010 wahlweise auch im Personalausweis), die bei künftigen Grenzkontrollen maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden können.
- Dieselben Fotorichtlinien gelten auch für die Kinderreisepässe -
Die Bundesdruckerei hat uns informiert, dass die Ausstellung von Reisepässen bzw. Personalausweisen ca. 3-4 Wochen dauert.
Wir bitten deshalb um rechtzeitige Beantragung Ihrer benötigten Ausweisdokumente!
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihrer Ausweise ist nicht mehr möglich!
Ihr Passamt
Gebühren
Welche Gebühren bei der Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises zu entrichten sind, entnehmen Sie folgendem PDF-Dokument.
Kinderausweise
Aufgrund europäischer Vorgaben müssen alle Kinder (egal welchen Alters) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Die Kosten für die Ausstellung eines Kinderreisepasses belaufen sich auf 13,00 Euro.
Der Kinderreisepass wird allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.
Ab dem 12. Lebensjahr muss ein Personalausweis (22,80 Euro) oder ein Reisepass (37,50 Euro) ausgestellt werden.
Ein Reisepass könnte jedoch schon vor dem 12. Lebensjahr benötigt werden, etwa dann, wenn Sie Ihren Urlaub in den USA verbringen möchten.
Informationen darüber, welches Dokument Ihr Urlaubsland voraussetzt, bietet Ihnen das Auswärtige Amt auf seiner Homepage unter der Rubrik "Reise und Sicherheit" an.
Da bei der Beantragung verschiedene Erklärungen und Belehrungen unterschrieben werden müssen kann die Beantragung nur noch persönlich erfolgen. Nur bei Kindern unter 10 Jahren wird keine persönliche Unterschrift benötigt.
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses, eines Personalausweises von Kindern unter 16 Jahren oder eines Reisepasses von Kindern unter 18 Jahren muss der Gesetzliche Vertreter, die Eltern, die Anträge mit unterschreiben.
Falls es nur einem Elternteil möglich ist bei der Beantragung anwesend zu sein, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung des anderen Elternteiles vorzulegen.
Bei Vorliegen eines alleinigen Sorgerechtes bitte wir Sie den Sorgerechtsbeschluss vorzulegen.
Kinderreisepässe werden von uns sofort ausgestellt.
Für die Ausstellung wird 1 biometrisches Lichtbild, farbig, nicht älter als 1/2 Jahr, benötigt.
Die Herstellungszeit von Personalausweisen und Reisepässen bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit 3-4 Wochen.
Restmüllsäcke
Ansprechpartner:
Böhm, Roland
Kontakt
Zimmer Nr. 06, EG
Telefonnummer: 09871 6701-22
Faxnummer: 09871 6701-522
E-Mail schreiben
Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:
- Kassenverwaltung
- Zusatzrestmüllsäcke
Zusatzabfallsäcke
Falls einmal der vorhandene Abfallbehälter nicht ausreicht, können Sie im Rathaus der Stadt Windsbach Zusatzabfallsäcke zum Preis von 4,30 € je Sack erwerben.
Stadt Windsbach
Zimmer Nr. 03, EG
Hauptstraße 15
91575 Windsbach
Beachten Sie bitte, dass nur die vom Landkreis Ansbach zugelassenen Zusatzrestabfallsäcke entsorgt werden.