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Amts- & Mitteilungsblatt
Amts- & Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
Das Amts- und Mitteilungsblatt wird kostenlos an alle Windsbacher Haushalte verteilt, im Rathaus ausgelegt sowie auf der städtischen Homepage zum Download zur Verfügung gestellt. Der Erscheinungstermin ist jeweils der erste Freitag im Monat, soweit sich nicht durch Feiertage eine Verschiebung ergibt.
Senden Sie Ihre Berichte, Mitteilungen, Veranstaltungshinweise, etc. bitte ausschließlich an folgende E-Mail-Adresse: amtsblatt(@)windsbach.de.
Formatierungshinweise
Für die Einreichung von Berichten für das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach sind die nachfolgend aufgezählten Formatierungshinweise zu beachten.
Schriften:
- Schriftart: Arial
- Schriftfarbe: Schwarz
Schriftgröße:
- Überschrift: Größe 12
- Unterüberschrift: Größe 10
- Fließtext: Größe 8,5
- Bildunterschriften: Größe 7
Absätze:
- Zeilenabstand: 1,15
- Blocksatz
Der Textbeitrag ist als Worddokument ausschließlich an die Funktionsemailadresse amtsblatt(@)windsbach.de zu verschicken.
Bilder:
- Bilder sind klar zu benennen und deren gewünschte Position deutlich im Textbeitrag mit den Worten Bitte Bild „Titel“ hier einfügen zu markieren. Bitte achten Sie darauf auch die Bilder entsprechend identisch zu benennen. Anderenfalls können wir diese nicht zuordnen.
- Es ist ausdrücklich NICHT gewünscht, Bilder direkt im Worddokument einzufügen.
- Bitte lassen Sie uns die Bilder ausschließlich separat im Anhang ihrer E-Mail zukommen.
Änderungen im Windsbacher Amts- und Mitteilungsblatt ab September 2026
Das Windsbacher Amts- und Mitteilungsblatt ist für die Stadtverwaltung ein kostenfreies Informationsmedium. Es finanziert sich ausschließlich über Anzeigenschaltungen, deren Abwicklung durch die Firma Habewind erfolgt. Da die Anzahl der Anzeigen in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist, musste der kostenfreie Umfang des Amtsblatts aus wirtschaftlichen Gründen auf 16 Seiten begrenzt werden.
Damit das Mitteilungsblatt auch künftig kostenlos und in gewohnter Qualität erscheinen kann, sind einige Anpassungen bei der Gestaltung und dem Umfang der eingereichten Beiträge notwendig. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis und bedanken uns herzlich für die gute Zusammenarbeit.
Neue Vorgaben für Beiträge
Ab sofort kann jede Einrichtung (Vereine, Schulen und Kindertageseinrichtungen) pro Ausgabe einen Beitrag einreichen.
Bitte beachten Sie dabei folgende Vorgaben:
- • maximal 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen
- • ein Bild pro Beitrag
- • keine Bildcollagen
- • längere Texte oder zusätzliche Bilder können leider nicht veröffentlicht werden
Die Redaktion behält sich vor, Beiträge, die diese Vorgaben überschreiten, entsprechend zu kürzen oder nicht zu veröffentlichen. Veranstaltungseinladungen und Helfergesuche, Einladungen zu Veranstaltungen sowie Helfergesuche sollen künftig möglichst als kurzer Fließtext innerhalb der vorgegebenen Zeichenanzahl veröffentlicht werden. Wer seine Veranstaltung besonders hervorheben möchte, kann stattdessen eine Anzeige im Anzeigenteil schalten. Die Anzeigen werden über die Firma Habewind abgewickelt. Für Vereine gilt ein Sonderpreis von 50 Euro für eine Viertelseite. Im amtlichen Teil kann zusätzlich ein kurzer Hinweis auf die Anzeige veröffentlicht werden.
Firma Habewind
Neuses 74
91575 Windsbach
09871 7062520
mb-wb@habewind.de
Sonderregelung für Vereinsjubiläen
Für Vereinsjubiläen gelten weiterhin die bisherigen kostenlosen Veröffentlichungen:
- 25 und 75 Jahre: halbe Seite
- 50 und 100 Jahre: ganze Seite
Weitere kostenlose Veröffentlichungsmöglichkeiten, Ausführlichere Berichte, zusätzliche Fotos oder mehrere Beiträge können Vereine weiterhin kostenlos über die Bürger-App der Stadt Windsbach veröffentlichen. Dort sind Vereinsnachrichten, Veranstaltungen, Termine und Bilder ohne Zeichenbegrenzung möglich. Außerdem kann im Amts- blatt künftig per QR-Code auf die eigene Homepage oder weiterführende Informationen verwiesen werden. Mit diesen Anpassungen schaffen wir faire und einheitliche Rahmenbedingungen für alle Vereine, Schulen und Kindertageseinrichtungen und stellen gleichzeitig sicher, dass das Windsbacher Amts- und Mitteilungsblatt auch künftig wirtschaftlich betrieben und kostenfrei angeboten werden kann.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Anzeigenschluss- und Erscheinungstermine
Bitte beachten Sie den jeweiligen Anzeigenschlusstermin! Redaktions- und Anzeigenschluss ist mittwochs um 12:00 Uhr, soweit nichts anderes vermerkt ist.
Bekanntmachungen, Veranstaltungshinweise, Artikel, etc., die nicht termingerecht eingereicht werden, können leider nicht mehr berücksichtigt werden.
Hier finden Sie alle Redaktions-, Anzeigenschluss- und Erscheinungstermine für das Jahr 2026 (PDF-Dokument, 177,75 KB, 17.12.2025) als PDF-Dokument zum Herunterladen.
Ausgabe | Redaktions- und Anzeigenschluss | Erscheinungstermin |
01-2026 | Mo., 15.12.2025; 12:00 Uhr | Fr., 02.01.2026 |
02-2026 | Mi., 21.01.2026; 12:00 Uhr | Fr., 06.02.2026 |
03-2026 | Mi., 18.02.2026; 12:00 Uhr | Fr., 06.03.2026 |
04-2026 | Mi., 18.03.2026; 12:00 Uhr | Di., 07.04.2026 (wg. Karfreitag) |
05-2026 | Mo., 20.04.2026; 12:00 Uhr | Mo., 04.05.2026 (wg. Tag der Arbeit) |
06-2026 | Mi., 20.05.2026; 12:00 Uhr | Fr., 05.06.2026 |
07-2026 | Mi., 17.06.2026; 12:00 Uhr | Fr., 03.07.2026 |
08-2026 | Mi., 22.07.2026; 12:00 Uhr | Fr., 07.08.2026 |
09-2026 | Mi., 19.08.2026; 12:00 Uhr | Fr., 04.09.2026 |
10-2026 | Mi., 16.09.2026; 12:00 Uhr | Fr., 02.10.2026 |
11-2026 | Mi., 21.10.2026; 12:00 Uhr | Fr., 06.11.2026 |
12-2026 | Mi., 18.11.2026; 12:00 Uhr | Fr., 04.12.2026 |
01-2027 | Mo., 14.12.2026; 12:00 Uhr | Fr., 08.01.2027 |
Amts- & Mitteilungsblätter zum Nachlesen
Alle bereits erschienenen Ausgaben des Windsbacher Amts- und Mitteilungsblatts finden Sie hier als PDF-Dokument zum Download und zum Nachlesen.




