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Wirtschaftsförderung
Coronakrise - Informationen für Unternehmen
Die weitreichenden Auswirkungen der Entscheidungen der Bundes- und Landesregierung zum Schutz der Menschen wirken sich auch auf viele Unternehmen in ihren betrieblichen Abläufen stark aus.
Für betroffene Unternehmen stehen derzeit auf allen staatlichen Ebenen Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Die unterschiedlichen Unterstützungsangebote werden von verschiedenen (Förder-)Stellen angeboten. Sie sind dabei grundsätzlich kombinierbar!
FINANZHILFEN:
- Soforthilfen (Zuschüsse)
Neben der Bayerischen Staatsregierung hat auch die Bundesregierung ein Soforthilfeprogramm für Betriebe und Freiberufler aufgestellt. Die Mittel stehen allen Unternehmen zur Verfügung, die aufgrund der Corona-Krise in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage gerutscht sind und unter Liquiditätsengpässen leiden.
Die Verzahnung der bayerischen und bundesdeutschen Mittel ermöglicht höhere Zahlungen für alle abgedeckten Betriebsgrößen (bis zu maximal 250 Mitarbeitern)
HINWEIS:
Falls Sie bereits einen Antrag auf das Bayerische Soforthilfeprogramm gestellt haben, können Sie nun von den höheren Konditionen des überarbeiteten Soforthilfeprogramm profitieren,
Stellen Sie dazu einen neuen elektronischen Antrag (unabhängig davon, ob Sie schon einen Bescheid oder eine Auszahlung erhalten haben). Beachten Sie dabei die Möglichkeiten ihre Angaben entsprechend im elektronischen Antragsformular anzupassen.
- Liquiditätshilfen (Darlehen)
LfA-Förderbank Bayern
Die LfA-Förderbank Bayern stellt zur Bewältigung der Coronakrise und Liquiditätserhaltung zurzeit einige praktikable Kredite mit Sonderkonditionen bereit.
Über diesen Direktlink gelangen Sie zu einem Dokument, das Ihnen alle relevanten Informationen bietet (hier klicken).
KfW-Bank
Zur Deckung kurzfristiger Liquiditätsengpässe vor dem Hintergrund der Coronakrise hat auch die KfW-Bank ein Sonderprogramm mit angepassten Förderbedingungen entwickelt.
Über diesen Direktlink gelangen Sie zu einem Dokument, das Ihnen alle relevanten Informationen bietet (hier klicken).
LOHNERSATZLEISTUNGEN
- Kurzarbeitergeld
Unternehmen erhalten auch von der Bundesagentur für Arbeit Unterstützung, wenn Ihnen Arbeitsausfälle durch das Corona-Virus oder durch andere konjunkturelle Ursachen entstehen.
- Verdienstausfallentschädigung nach §56 IfSG
Wer einem Tätigkeitsverbot aufgrund des Infektionsschutzgesetz (IfSG) unterliegt und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. Diese können Sie bei der Regierung von Mittelfranken beantragen.
Über diesen Direktlink gelangen Sie zum Antrag „Verdienstausfallentschädigung nach §56 IfSG (hier klicken).
STEUERN und STUNDUNGEN
- Steuerstundungen
Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuern können auf Antrag befristet zinsfrei gestundet werden.
In diesen Fällen können Anträge auf Stundungen gestellt werden.
Über diesen Direktlink erhalten Sie weitere Informationen zum Thema „Steuerstundungen“ (hier klicken).
- Stundung der Sozialversicherungsbeiträge
Sollte ihr Unternehmen in ernsthafte finanzielle Schwierigkeiten in Folge der Coronakrise geraten, besteht die Möglichkeit der Inanspruchnahme der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen.
Hier entscheidet die jeweilige Krankenkasse als zuständige Einzugsstelle über den Stundungsantrag.
Über diesen Direktlink gelangen Sie zu weiteren Informationen zum Thema „Stundung der Sozialversicherungsbeiträge“ (hier klicken).
Weitere Hilfreiche Handreichungen
Mustervordruck für Arbeitnehmer – Nachweis Fahrt zur Arbeit (pdf-Dokument)
Informationen des Bundeswirtschaftsministeriums (Direktlink)
Wirtschaftsförderung der Stadt Windsbach

Die städtische Wirtschaftsförderung ist Anlaufstelle bei allen Ansiedlungen und Betriebsverlagerungen und begleitet Sie über den Zeitpunkt der Baugenehmigung hinaus durch die städtische Administration. Die städtische Wirtschaftsförderung berät Sie bei allen wichtige Entscheidungen rund um das Thema Gewerbeansiedlung, vermittelt Kontakte zu anderen Behörden, gibt Hilfestellung bei verschiedenen Genehmigungsverfahren und garantiert Investoren kurze Entscheidungswege und hundertprozentige Unterstützung.
Für alle Auskünfte rund um den Erwerb einer Gewerbe- oder Industriefläche in Windsbach wenden Sie sich bitte an unseren Ersten Bürgermeister Matthias Seitz.
Kontakt
Stadt Windsbach
Matthias Seitz
Erster Bürgermeister
Hauptstraße 15
91575 Windsbach
Telefonnummer: 09871 6701-11
Faxnummer: 09871 6701-50
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Wirtschaftsförderung des Landkreises Ansbach

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft des Landkreises Ansbach unterstützt Sie aktiv, wenn Sie ein Unternehmen im Landkreis gründen oder ansiedeln wollen.
Die Wirtschaftsförderung des Landkreises Ansbach berät über Standorte, freie Flächen und Immobilien, Versorgung und Anbindung, informiert über Fördermöglichkeiten, hilft bei der Zusammenarbeit von Unternehmen und Behörden, stimmt regionale Initiativen ab, vermittelt Kontakte und Partner und vieles mehr.
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