Hauptbereich
Abfall & Recycling
Zuständigkeit durch den Landkreis
Der Landkreis Ansbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Ihr Ansprechpartner bei Problemen mit Abfällen. Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektroschrott, Baum- und Heckenschnitt und Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dabei kostendeckende Gebühren von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ein.
Alle Abfuhrtermine im Überblick
Sämtliche Abfuhrtermine für das gesamte Stadtgebiet finden Sie hier:
- im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
- auf der Homepage des Landkreises Ansbach
- in dem aktuellen Abfallratgeber 2025 des Landkreises Ansbach
- in der Abfall-App des Landkreises Ansbach
Mit der neuen Abfall-App des Landkreises Ansbach bleiben Sie immer informiert über die aktuellen Abfuhrtermine, Annahmestellen, Problemmüllsammlungen und vieles mehr. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an diese und andere wichtige Termine automatisch erinnern zu lassen.
Weiterführende Infos rund um das Thema Abfall
In dem aktuellen Abfallratgeber 2025 des Landkreises Ansbach finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abfall sowie sämtliche Abfuhrtermine und Ansprechpartner.
Alle Informationen aus dieser Broschüre, weiterführende Informationen sowie Formulare für An-, Ab-, und Ummeldung und vieles mehr sind auf der Homepage des Landkreises Ansbach aufrufbar.
Zusatzabfallsäcke und Gelbe Säcke
Falls einmal der vorhandene Abfallbehälter nicht ausreicht, können Sie im Rathaus der Stadt Windsbach Zusatzabfallsäcke zum Preis von 4,30 € je Sack erwerben. Seit 01.01.2021 sind die Zusatzrestmüllsäcke des Landkreises Ansbach blau-transparent. Bitte beachten Sie, dass nur die vom Landkreis Ansbach zugelassenen Zusatzrestmüllsäcke entsorgt werden.
Sollten Sie noch ältere Zusatzrestmüllsäcke zu Hause haben (rot-transparent), so können Sie im Rathaus für diese Säcke Zusatzmarken zu je 0,30 €erwerben. Diese Marken sind gut sichtbar auf den rot-transparenten Müllsack anzubringen. Bitte platzieren Sie den Zusatzrestmüllsack am Leerungstag so, dass die Marke gut sichtbar straßenzugewandt angebracht ist.
Hinweis:
Rote Zusatzrestabfallsäcke nur noch im Jahr 2023 gültig
Für den Gebührenzeitraum 2024 - 2027 werden die Abfallgebühren neu kalkuliert. Die genauen Gebühren werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Aufgrund gestiegener Entsorgungskosten und der allgemeinen Preisentwicklung werden sich die Abfallgebühren jedoch voraussichtlich erhöhen.
Für den neuen Gebührenzeitraum wird es zudem neue Zusatzrestabfallsäcke geben, diesmal in der Farbe Weiß/transparent.
Bitte beachten Sie, dass ab dem neuen Jahr (01.01.2024) die alten, aber bisher noch akzeptierten rot/transparenten Säcke nicht mehr gültig sind. Sollten Sie noch im Besitz rot/transparenter Säcke sein, sollten sie noch heuer verbraucht werden.
Die gerade aktuellen blau/transparenten Säcke werden ab dem 01.01.2024 weiterhin von der Müllabfuhr mitgenommen, wenn diese mit einer zusätzlichen Gebührenmarke beklebt sind. Diese können Sie in Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erwerben.
Da die zukünftige Gebührenhöhe derzeit noch nicht feststeht, kann auch noch kein Preis für die neuen weiß/transparenten Zusatzrestabfallsäcke bekanntgegeben werden. Auch der Preis für die zusätzlichen Gebührenmarken für die blau/transparenten Säcke ist noch nicht bekannt.
Soweit die neuen Gebührenhöhen feststehen werden sie auf unserer Internetseite unter www.landkreis-ansbach.de veröffentlicht.
Neu: Zusatzrestabfallsäcke für Pflegebedürftige und Gutscheine für Neugeborene
In seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 hat der Kreisausschuss eine Änderung des Verfahrens zur Unterstützung pflegebedürftiger Bürger sowie des Verfahrens zur Ausgabe von Gutscheinen für Neugeborene beschlossen.
Damit entfällt künftig die Ausgabe von gebührenfreien Zusatzrestabfallsäcken durch die Gemeinde. Anstelle von gebührenfreien Zusatzrestabfallsäcken kann eine finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege und für Neugeborene beantragt werden. Die Höhe des Pflege- und Babybonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken (aktuell 52 €). Diese kann eingesetzt werden zum Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken, für ein größeres Volumen des Restabfallbehälters oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln.
Pflegebonus
Künftig wird pflegebedürftigen Bürgern in häuslicher Pflege auf Antrag eine finanzielle Unterstützung – Pflegebonus – gewährt. Der Pflegebonus kann zur Entsorgung des krankheits- und pflegebedingten Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Pflegebonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Der Pflegebonus wird ab Pflegegrad 3 gewährt. Mit dem Antrag ist eine Kopie des Pflegegradbescheids und eine Bestätigung des Arztes bzw. Pflegedienstes über den krankheits- und pflegebedingten Mehranfall von Restabfall vorzulegen. Der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen muss im Landkreis Ansbach liegen und das Objekt der gemeldeten Wohnadresse an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Leistung kann nach zwölf Monaten erneut beantragt werden.
Das neue Verfahren tritt ab April 2025 in Kraft. Für das erste Quartal 2025 können bereits genehmigte Zusatzrestabfallsäcke für häusliche Pflege noch bei der Gemeinde abgeholt werden. Bürger, die aktuell gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke für pflegebedürftige Personen erhalten, werden vom Landkreis Ansbach im Laufe des ersten Quartals angeschrieben und über die Änderung des Verfahrens informiert. Das Antragsformular wird bis Ende des ersten Quartals 2025 auf der Homepage des Landkreises Ansbach zur Verfügung stehen: www.landkreis-ansbach.de/Themen/Abfallentsorgung/Service/
Babybonus
Künftig wird den Erziehungsberechtigten von Neugeborenen auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung – Babybonus – gewährt. Der Babybonus kann zur Entsorgung des Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Babybonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Unterstützungsberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem muss der Hauptwohnsitz im Landkreis Ansbach liegen. Antragsberechtigt sind der oder die gesetzlichen Vertreter des Kleinkindes, in dessen Haushalt sich das Kind aufhält. Mit dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen.
Der bisherige Gutschein über zehn Zusatzrestabfallsäcke oder einen dementsprechenden Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln wird durch den Babybonus ersetzt. Die bis 31. Dezember 2024 bereits ausgegebenen Gutscheine können ab dem 1. Januar 2025 nur noch über das Landratsamt eingelöst werden. Es erfolgt keine Ausgabe von Zusatzrestabfallsäcken mehr über die Gemeinden oder das Landratsamt. Stattdessen kann mit dem Gutschein der Babybonus beantragt werden. Mit dem Antrag auf Babybonus sind alte Gutscheine im Original vorzulegen, um doppelte Leistungen zu vermeiden. Die ausgegebenen Gutscheine behalten weiterhin die aufgedruckte Gültigkeit.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, kann der Babybonus ohne Vorlage eines Gutscheins beantragt werden. Das Antragsformular wird bis Ende Januar 2025 auf der Homepage des Landkreises Ansbach zur Verfügung stehen: www.landkreis-ansbach.de/Themen/Abfallentsorgung/Service/. Zusatzrestabfallsäcke können unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung schon jetzt bei den Gemeinden erworben werden. Auch eine Änderung des Restabfallbehälters ist bereits möglich.
Ihre Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach
Wertstoffcontainer für Altglas & Metall
Altglas und Metall können in Windsbach an folgenden Standorten entsorgt werden:
Stadtgebiet
- Bauhof (Richtung Retzendorf)
- Neuseser Weg (Parkplatz vor Helukabel)
- Bahnhofstraße (hinter der Lagerhalle)
- Gewerbegebiet Fohlenhof (auf der Freifläche zwischen Firma Lang und Edeka Herter)
Ortsteile
- Bertholdsdorf (am Feuerwehrhaus)
- Untereschenbach (am Feuerwehrgrätehaus)
- Winkelhaid (am Sportplatz)
Bitte Einwurfzeiten beachten: Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Außerhalb der Einwurfzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Container wegen Lärmbelästigung zu unterlassen.