Hauptbereich
Abfall & Recycling
Zuständigkeit durch den Landkreis
Der Landkreis Ansbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Ihr Ansprechpartner bei Problemen mit Abfällen. Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektroschrott, Baum- und Heckenschnitt und Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dabei kostendeckende Gebühren von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ein.
Alle Abfuhrtermine im Überblick
Sämtliche Abfuhrtermine für das gesamte Stadtgebiet finden Sie hier:
- im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
- auf der Homepage des Landkreises Ansbach
- in dem aktuellen Abfallratgeber des Landkreises Ansbach
- in der Abfall-App des Landkreises Ansbach
Mit der neuen Abfall-App des Landkreises Ansbach bleiben Sie immer informiert über die aktuellen Abfuhrtermine, Annahmestellen, Problemmüllsammlungen und vieles mehr. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an diese und andere wichtige Termine automatisch erinnern zu lassen.
Weiterführende Infos rund um das Thema Abfall
In dem aktuellen Abfallratgeber des Landkreises Ansbach finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abfall sowie sämtliche Abfuhrtermine und Ansprechpartner.
Alle Informationen aus dieser Broschüre, weiterführende Informationen sowie Formulare für An-, Ab-, und Ummeldung und vieles mehr sind auf der Homepage des Landkreises Ansbach aufrufbar.
Änderung bei den Zusatzrestabfallsäcken ab 01.01.2026
Zum 01.01.2026 trat die Gebührenerhöhung in Kraft. Daher kostet nun ein Zusatzrestabfallsack 7,30 €.
Diese und alle anderen Gebühren können Sie hier nachlesen: Abfallgebühren / Landkreis Ansbach
Abfallwirtschaft Landkreis Ansbach, abfallwirtschaft(@)landratsamt-ansbach.de, Telefonnummer: 0981 468 2345, www.landkreis-ansbach.de/Themen/Abfallentsorgung
Neu: Zusatzrestabfallsäcke für Pflegebedürftige und Gutscheine für Neugeborene
In seiner Sitzung vom 9. Dezember 2024 hat der Kreisausschuss eine Änderung des Verfahrens zur Unterstützung pflegebedürftiger Bürger sowie des Verfahrens zur Ausgabe von Gutscheinen für Neugeborene beschlossen.
Damit entfällt künftig die Ausgabe von gebührenfreien Zusatzrestabfallsäcken durch die Gemeinde. Anstelle von gebührenfreien Zusatzrestabfallsäcken kann eine finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege und für Neugeborene beantragt werden. Die Höhe des Pflege- und Babybonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken (aktuell 52 €). Diese kann eingesetzt werden zum Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken, für ein größeres Volumen des Restabfallbehälters oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln.
Pflegebonus
Künftig wird pflegebedürftigen Bürgern in häuslicher Pflege auf Antrag eine finanzielle Unterstützung – Pflegebonus – gewährt. Der Pflegebonus kann zur Entsorgung des krankheits- und pflegebedingten Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Pflegebonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Der Pflegebonus wird ab Pflegegrad 3 gewährt. Mit dem Antrag ist eine Kopie des Pflegegradbescheids und eine Bestätigung des Arztes bzw. Pflegedienstes über den krankheits- und pflegebedingten Mehranfall von Restabfall vorzulegen. Der Hauptwohnsitz des Pflegebedürftigen muss im Landkreis Ansbach liegen und das Objekt der gemeldeten Wohnadresse an die öffentliche Abfallentsorgung angeschlossen sein. Die Leistung kann nach zwölf Monaten erneut beantragt werden.
Das neue Verfahren tritt ab April 2025 in Kraft. Für das erste Quartal 2025 können bereits genehmigte Zusatzrestabfallsäcke für häusliche Pflege noch bei der Gemeinde abgeholt werden. Bürger, die aktuell gebührenfreie Zusatzrestabfallsäcke für pflegebedürftige Personen erhalten, werden vom Landkreis Ansbach im Laufe des ersten Quartals angeschrieben und über die Änderung des Verfahrens informiert. Das Antragsformular wird bis Ende des ersten Quartals 2025 auf der Homepage des Landkreises Ansbach zur Verfügung stehen: www.landkreis-ansbach.de/Themen/Abfallentsorgung/Service/
Babybonus
Künftig wird den Erziehungsberechtigten von Neugeborenen auf Antrag eine einmalige finanzielle Unterstützung – Babybonus – gewährt. Der Babybonus kann zur Entsorgung des Mehranfalls von Restabfall (Erwerb von Zusatzrestabfallsäcken oder höheres Restabfallbehältervolumen) oder zum Erwerb von Mehrwegwindeln genutzt werden. Die Höhe des Babybonus entspricht dem Gegenwert von zehn Zusatzrestabfallsäcken. Unterstützungsberechtigt sind Erziehungsberechtigte von Kindern, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Zudem muss der Hauptwohnsitz im Landkreis Ansbach liegen. Antragsberechtigt sind der oder die gesetzlichen Vertreter des Kleinkindes, in dessen Haushalt sich das Kind aufhält. Mit dem Antrag ist eine Kopie der Geburtsurkunde vorzulegen. Bei mehreren unterstützungsberechtigten Kindern ist für jedes Kind ein eigener Antrag zu stellen.
Der bisherige Gutschein über zehn Zusatzrestabfallsäcke oder einen dementsprechenden Zuschuss zum Erwerb von Mehrwegwindeln wird durch den Babybonus ersetzt. Die bis 31. Dezember 2024 bereits ausgegebenen Gutscheine können ab dem 1. Januar 2025 nur noch über das Landratsamt eingelöst werden. Es erfolgt keine Ausgabe von Zusatzrestabfallsäcken mehr über die Gemeinden oder das Landratsamt. Stattdessen kann mit dem Gutschein der Babybonus beantragt werden. Mit dem Antrag auf Babybonus sind alte Gutscheine im Original vorzulegen, um doppelte Leistungen zu vermeiden. Die ausgegebenen Gutscheine behalten weiterhin die aufgedruckte Gültigkeit.
Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren sind, kann der Babybonus ohne Vorlage eines Gutscheins beantragt werden. Das Antragsformular wird bis Ende Januar 2025 auf der Homepage des Landkreises Ansbach zur Verfügung stehen: www.landkreis-ansbach.de/Themen/Abfallentsorgung/Service/. Zusatzrestabfallsäcke können unabhängig vom Stand der Antragsbearbeitung schon jetzt bei den Gemeinden erworben werden. Auch eine Änderung des Restabfallbehälters ist bereits möglich.
Ihre Abfallwirtschaft des Landkreises Ansbach
Wertstoffcontainer für Altglas & Metall
Altglas und Metall können in Windsbach an folgenden Standorten entsorgt werden:
Stadtgebiet
- Bauhof (Richtung Retzendorf)
- Neuseser Weg (Parkplatz vor Helukabel)
- Bahnhofstraße (hinter der Lagerhalle)
- Gewerbegebiet Fohlenhof (auf der Freifläche zwischen Firma Lang und Edeka Herter)
Ortsteile
- Bertholdsdorf (am Feuerwehrhaus)
- Untereschenbach (am Feuerwehrgrätehaus)
- Winkelhaid (am Sportplatz)
Bitte Einwurfzeiten beachten: Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Außerhalb der Einwurfzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Container wegen Lärmbelästigung zu unterlassen.
Elektroaltgeräte an der Theke abgeben
Ab 1. Januar 2026 werden Elektroaltgeräte an den Wertstoffhöfen des Landkreises Ansbach direkt an einer Theke angenommen. Der Gang an die Gitterbox entfällt. Mit der Umstellung, die auf eine gesetzliche Änderung zurückgeht, sollen die Sammelqualität gesteigert und das Brandrisiko durch professionelle Handhabung minimiert werden.
Kleingeräte wie Bildschirme, Lampen oder elektrische Zahnbürsten sowie Batterien und Akkus werden nach der Abgabe von geschultem Personal fachgerecht in die Sammelbehälter sortiert, was eine präzisere Trennung und höhere Recyclingqualität ermöglichen soll. Bürger sollten die Akkus oder Batterien vorher entnehmen und beides getrennt abgeben. Besonders bei Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien sollten die Pole mit Klebeband abgeklebt werden, um Reaktionen während des Transports zu vermeiden und das Brandrisiko weiter zu senken.
Sammelstellen für Elektroaltgeräte lassen sich am Logo „Elektrogeräte Rücknahme“ identifizieren. So finden Bürgerinnen und Bürger einfach weitere Abgabeoptionen in der Region.
Problemabfallsammlung im Landkreis Ansbach – Wichtige Hinweise für eine sichere und reibungslose Anlieferung
Für die Abgabe von Problemabfällen, die bei der mobilen Problemabfallsammlung entsorgt werden sollen, gelten wichtige Regelungen und Verhaltenshinweise, die sowohl der Sicherheit der Beteiligten als auch einem geordneten Ablauf der Sammlung dienen.
Die Anlieferung von Problemabfällen ist ausschließlich Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach vorbehalten, die an die Abfallentsorgung des Landkreises angeschlossen sind. Die Kosten für die Entsorgung werden über die Abfallgebühren getragen. Vor dem Besuch der mobilen Sammlung sollten sich Anliefernde darüber informieren, ob der jeweilige Problemabfall angenommen wird. Hierfür steht das Abfall-ABC auf der Internetseite des Landkreises Ansbach unter www.landkreis-ansbach.de zur Verfügung. Bei einzelnen Abfällen sind dort auch Mengenbegrenzungen aufgeführt. Pro Anlieferfahrzeug und Sammlungstag dürfen maximal haushaltsübliche Mengen abgegeben werden. Diese entsprechen dem Volumen von bis zu zwei Wäschekörben. Zusätzlich können bis zu fünf Eimer flüssige Wandfarbe angeliefert werden. Feste Farbreste sind über den Restabfall zu entsorgen.
Am Sammelplatz ist darauf zu achten, dass Containerstandplätze sowie Zufahrten für die Entsorgungsfahrzeuge freigehalten werden. Da bei jeder Sammlung drei Lkw im Einsatz sind, wird entsprechend Platz benötigt. Sollte es zu Wartezeiten kommen, sind Anliefernde gebeten, Abstand zu halten, damit die Fahrzeuge problemlos rangieren können. Die Anlieferung erfolgt nach Möglichkeit im Einbahnstraßensystem. Es ist zwingend erforderlich, eine Warteschlange zu bilden und im Fahrzeug sitzen zu bleiben. Ein vorzeitiges Aussteigen oder Weitergehen zu Fuß beschleunigt den Ablauf nicht. Auch Anliefernde zu Fuß oder mit dem Fahrrad müssen sich in die Warteschlange einreihen und besonders auf ihre eigene Sicherheit achten. Problemabfälle dürfen keinesfalls vor dem Eintreffen der Sammelfahrzeuge abgestellt werden. Austretende Chemikalien können Mensch und Umwelt gefährden. Die Abfälle sind bis zur Aufforderung durch das Fachpersonal bei sich zu behalten. Die Produkte müssen in der Originalverpackung angeliefert werden. Substanzen dürfen nicht miteinander vermischt werden, um gefährliche chemische Reaktionen zu vermeiden. Die Anlieferung hat in stabilen Kisten, Kartons oder verschlossenen Kanistern zu erfolgen.
Der Landkreis Ansbach bittet alle Anliefernden, die Anweisungen des Personals vor Ort unbedingt zu befolgen. Nur so kann eine sichere, umweltgerechte und zügige Entsorgung gewährleistet werden.







