Hauptbereich
Abfall & Recycling
Zuständigkeit durch den Landkreis
Der Landkreis Ansbach ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger Ihr Ansprechpartner bei Problemen mit Abfällen. Er organisiert die Sammlungen von Wertstoffen wie z.B. Glas, Papier, Altmetall, Elektroschrott, Baum- und Heckenschnitt und Biomüll sowie die Rest- und Sperrmüllabfuhr durch private Unternehmen und zieht dabei kostendeckende Gebühren von Haushalten, Betrieben und öffentlichen Einrichtungen ein.
Alle Abfuhrtermine im Überblick
Sämtliche Abfuhrtermine für das gesamte Stadtgebiet finden Sie hier:
- im Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Windsbach
- auf der Homepage des Landkreises Ansbach
- in dem aktuellen Abfallratgeber 2024 des Landkreises Ansbach
- in der Abfall-Appdes Landkreises Ansbach
Mit der neuen Abfall-App des Landkreises Ansbach bleiben Sie immer informiert über die aktuellen Abfuhrtermine, Annahmestellen, Problemmüllsammlungen und vieles mehr. Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich an diese und andere wichtige Termine automatisch erinnern zu lassen.
Weiterführende Infos rund um das Thema Abfall
In dem aktuellen Abfallratgeber 2024 des Landkreises Ansbach finden Sie alle wichtigen Informationen rund um das Thema Abfall sowie sämtliche Abfuhrtermine und Ansprechpartner.
Alle Informationen aus dieser Broschüre, weiterführende Informationen sowie Formulare für An-, Ab-, und Ummeldung und vieles mehr sind auf der Homepage des Landkreises Ansbach aufrufbar.
Zusatzabfallsäcke und Gelbe Säcke
Falls einmal der vorhandene Abfallbehälter nicht ausreicht, können Sie im Rathaus der Stadt Windsbach Zusatzabfallsäcke zum Preis von 4,30 € je Sack erwerben. Seit 01.01.2021 sind die Zusatzrestmüllsäcke des Landkreises Ansbach blau-transparent. Bitte beachten Sie, dass nur die vom Landkreis Ansbach zugelassenen Zusatzrestmüllsäcke entsorgt werden.
Sollten Sie noch ältere Zusatzrestmüllsäcke zu Hause haben (rot-transparent), so können Sie im Rathaus für diese Säcke Zusatzmarken zu je 0,30 €erwerben. Diese Marken sind gut sichtbar auf den rot-transparenten Müllsack anzubringen. Bitte platzieren Sie den Zusatzrestmüllsack am Leerungstag so, dass die Marke gut sichtbar straßenzugewandt angebracht ist.
Hinweis:
Rote Zusatzrestabfallsäcke nur noch im Jahr 2023 gültig
Für den Gebührenzeitraum 2024 - 2027 werden die Abfallgebühren neu kalkuliert. Die genauen Gebühren werden zu gegebener Zeit bekannt gegeben. Aufgrund gestiegener Entsorgungskosten und der allgemeinen Preisentwicklung werden sich die Abfallgebühren jedoch voraussichtlich erhöhen.
Für den neuen Gebührenzeitraum wird es zudem neue Zusatzrestabfallsäcke geben, diesmal in der Farbe Weiß/transparent.
Bitte beachten Sie, dass ab dem neuen Jahr (01.01.2024) die alten, aber bisher noch akzeptierten rot/transparenten Säcke nicht mehr gültig sind. Sollten Sie noch im Besitz rot/transparenter Säcke sein, sollten sie noch heuer verbraucht werden.
Die gerade aktuellen blau/transparenten Säcke werden ab dem 01.01.2024 weiterhin von der Müllabfuhr mitgenommen, wenn diese mit einer zusätzlichen Gebührenmarke beklebt sind. Diese können Sie in Ihrer Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung erwerben.
Da die zukünftige Gebührenhöhe derzeit noch nicht feststeht, kann auch noch kein Preis für die neuen weiß/transparenten Zusatzrestabfallsäcke bekanntgegeben werden. Auch der Preis für die zusätzlichen Gebührenmarken für die blau/transparenten Säcke ist noch nicht bekannt.
Soweit die neuen Gebührenhöhen feststehen werden sie auf unserer Internetseite unter www.landkreis-ansbach.de veröffentlicht.
Wertstoffcontainer für Altglas & Metall
Altglas und Metall können in Windsbach an folgenden Standorten entsorgt werden:
Stadtgebiet
- Bauhof (Richtung Retzendorf)
- Neuseser Weg (Parkplatz vor Helukabel)
- Bahnhofstraße (hinter der Lagerhalle)
- Gewerbegebiet Fohlenhof (auf der Freifläche zwischen Firma Lang und Edeka Herter)
Ortsteile
- Bertholdsdorf (am Feuerwehrhaus)
- Untereschenbach (am Feuerwehrgrätehaus)
- Winkelhaid (am Sportplatz)
Bitte Einwurfzeiten beachten: Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 19:00 Uhr.
Außerhalb der Einwurfzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Container wegen Lärmbelästigung zu unterlassen.