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Bürgerstiftung
Bürgerstiftung Windsbach
Gemeinsam die Zukunft gestalten
Mit der Gründungsveranstaltung am 25. April 2018 errichtet die Stadt Windsbach die Bürgerstiftung Windsbach. Privatpersonen, Vereinen und Kommunen wird dadurch die unkomplizierte Errichtung von gemeinnützigen Stiftungen ermöglicht. Sie wird als Zustiftung im Rahmen der nichtselbstständigen Stiftung „Stiftergemeinschaft Stadt und Landkreis Ansbach“ von der DT Deutsche Stiftungstreuhand AG, Fürth treuhänderisch verwaltet. Die kommunale Bürgerstiftung startet mit einem Kapitalstock von 25.000 Euro.
Die Bürgerstiftung Windsbach ist unter anderem auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Windsbach tätig: Jugend- und Altenhilfe, Bildung, Kultur, Sport, Natur- und Denkmalschutz, Heimatpflege und Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Dabei kann sich jeder Windsbacher einbringen und schon mit kleinen Spendenbeiträgen nachhaltig Gutes tun.
Stiftungsrat
Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet der Stiftungsrat. Dem Stiftungsrat der Bürgerstiftung Windsbach gehören als ständige Mitglieder das jeweils amtierende Stadtoberhaupt und ein(e) Vertreter(in) der Sparkasse Ansbach (ohne Stimmrecht) an. Der Windsbacher Stadtrat bestellt die weiteren Mitglieder des Stiftungsrates auf die Dauer von vier Jahren. Alle sind ehrenamtlich tätig.
Neben dem Ersten Bürgermeister Matthias Seitz und dem Leiter der Sparkassengeschäftsstelle Windsbach, Martin Doppelhammer, komplettieren Kerstin Egelkraut (Kultur), Alfred Schneider (Sport) und Reiner Link (Soziales) das neue Gremium. Es bestimmt über die mittels Stiftungserträge und Spenden zu fördernden Einrichtungen, Organisationen und Projekte.
In der Heimat wirken
Die Bürgerstiftung Windsbach ist u. a. auf folgenden Gebieten zum Wohle der Bevölkerung der Stadt Windsbach tätig:
- Jugend- und Altenhilfe
- Öffentliches Gesundheitswesen
- Kultur, Kunst, Denkmalpflege und Denkmalschutz
- Bildung, Ausbildung und Sport
- Naturschutz und Landschaftspflege
- Rettung aus Lebensgefahr und Feuerschutz
- Heimatpflege und Heimatkunde




Es gibt viele gute Gründe, sich an der Bürgerstiftung zu beteiligen - Sie können...
... dauerhaft Projekte in Windsbach zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen
... mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen – für sich selbst, für Ihren Lebenspartner, für die Stadt Windsbach
... etwas von dem weitergeben, was Sie selbst im Leben erhalten haben und übernehmen gesellschaftliche Verantwortung
... Ihre Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen
... anonym oder öffentlich stiften und damit etwas Dauerhaftes schaffen
Gestalten auch Sie die Zukunft Windsbachs aktiv mit!
Bankverbindung der Stiftergemeinschaft
Wenn auch Sie sich als Stifter oder Stifterin für die Bürgerstiftung Windsbach engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Stadt Windsbach oder an die Stiftungsexperten der Sparkasse Ansbach, die ausführliches Informationsmaterial für Sie bereithalten. Selbstverständlich nimmt die Bürgerstiftung Windsbach nicht nur Zustiftungen, sondern auch Spenden entgegen. Stiftungszuwendungen können steuerlich geltend gemacht werden. Ab einem Betrag von 200,- Euro erhöht Ihre Zuwendung das Stiftungsvermögen, soweit sie nicht als Spende gekennzeichnet wurde. Spenden sind in jeder Höhe möglich.
Sparkasse Ansbach
IBAN: DE50 7655 0000 0000 0000 75
BIC: BYLADEM1ANS
Verwendungszweck: Bürgerstiftung Windsbach