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Behördenwegweiser A-Z
Unsere Seiten Rathaus & Service bieten eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, sodass Sie sich schnell zurechtfinden. Ergänzt durch die jeweiligen Kontakte, Formulare, Links und Dokumente möchten wir Ihnen bereits vor dem Gang ins Rathaus eine Hilfestellung bieten. Selbstverständlich sind wir nach wie vor während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.
Mahnwesen
Ansprechpartner:
Böhm, Roland
Kontakt
Zimmer Nr. 06, EG
Telefonnummer: 09871 6701-22
Faxnummer: 09871 6701-522
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Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:
- Kassenverwaltung
- Zusatzrestmüllsäcke
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Schmelzer, Adelheid
Kontakt
Zimmer Nr. 06, EG
Telefonnummer: 09871 6701-21
Faxnummer: 09871 6701-521
E-Mail schreiben
Ihr Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Kassenverwaltung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Mehrzweckhallenbelegung
Ansprechpartner:
Leitung: Mayer, Tanja
Leitung der Finanzverwaltung
Kontakt
Zimmer Nr. 11, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-12
Faxnummer: 09871 6701-512
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Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Großberger, René
Kontakt
Zimmer Nr. 12, 1.OG
Telefonnummer: 09871 - 6701 26
Faxnummer: 09871 - 6701 526
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Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:
- Haushaltswesen
- Finanzwirtschaft
- Vermögensverwaltung
- Versicherungswesen
- Zuschüsse
- Liegenschaftsverwaltung
- Vermietung Rentamt und Stadthalle
- Verpachtung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Meldewesen
Ansprechpartner:
Ständer, Elke
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-13
Faxnummer: 09871 6701-513
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Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: 09871 6701-13 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Strauß, Janina
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-72
Faxnummer: 09871 6701-572
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: Telefonnummer: 09871 6701-72 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
- Gewerberecht
- Feste und Gaststättenwesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Plakatierungsgenehmigungen
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Auskunftssperre
Beschreibung
Wenn Gefährdungsgründe vorliegen, können Sie beantragen, dass über Ihre Daten keine Melderegisterauskunft erteilt wird.
Die Einrichtung dieser Auskunftssperre ist grundsätzlich nur bei der Meldebehörde Ihres Hauptwohnsitzes (persönlich oder schriftlich) möglich. Für Ihre persönliche Vorsprache (Beratung, Antragstellung) benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie per E-Mail oder telefonisch vereinbaren.
Die Auskunftssperre ist auf zwei Jahre befristet. Sie kann auf Antrag verlängert werden. Hierbei müssen Sie erneut Ihre aktuelle, konkrete Gefährdung durch die Erteilung einer Melderegisterauskunft nachweisen.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Sie tatsächliche Anhaltspunkte nachweisen, dass Ihnen oder einer anderen Person (beispielsweise Ihre/n Familienangehörige/n) bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen droht. Ihre Angaben werden durch die Meldebehörde überprüft.
Benötigte Unterlagen
Es sindgeeignete Nachweise und/oder Unterlagen Ihrer aktuellen und konkreten Gefährdungssituation vorzulegen.
Melderegisterauskünfte
Sie können bei Bedarf Auskunft über die aktuelle Meldeadresse von Personen erhalten, die in Windsbach wohnen bzw. früher wohnhaft waren.
Aus Gründen des Datenschutzes darf lediglich die Adresse selbst, nicht aber Angaben zu Geburtstagen, Datum des Umzuges, Angaben zu Familienangehörigen mitgeteilt werden.
Anfragen können schriftlich an das
Einwohnermeldeamt Windsbach
Hauptstraße 15
91575 Windsbach
(mit Vorabüberweisung oder mit Beilegung der Auskunftsgebühr in Form von Bargeld oder eines Verrechnungsschecks) oder persönlich (gegen Zahlung per EC-Karte oder in bar) erfolgen.
Telefonische Meldeauskünfte sind bei privaten Anfragen nicht möglich.
Bei Personen mit Auskunftssperre wegen Gefahr für Leib und Leben kann keinerlei Auskunft erteilt werden.
Die Gebühr für eine einfache* Meldeauskunft beträgt 10,00 €.
Eine Zahlung per Nachname oder im Lastschriftverfahren ist nicht möglich.
*Für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft müssen Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Erklärung zum Adresshandel
Laut § 44 Abs. 3 Nr. 2 Bundesmeldegesetzes (BMG) ist die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft nur dann zulässig, wenn der Antragsteller erklärt, die Daten nicht für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden. Daher ist die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung zum Adresshandel bei einer schriftlichen Melderegisteranfrage beizulegen.
Hier finden Sie die Erklärung einfache Melderegisterauskunft (PDF-Dokument, 286,17 KB, 01.10.2024).
Übermittlungssperre
Antrag Eintragung Übermittlungssperre
Sie haben das Recht auf kostenfreie Speicherung von Übermittlungssperren bei der Meldebehörde. Hier finden Sie den Antrag zur Eintragung Übermittlungssperre (PDF-Dokument, 37,04 KB, 01.10.2024).
Das Melderecht sieht die Möglichkeit der Eintragung einer Übermittlungssperre in folgenden Fällen vor:
- Auskünfte an öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften: Zu den Aufgaben der Meldebehörden gehört es, an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften die Daten ihrer Mitglieder zu übermitteln. Von Familienangehörigen eines Kirchenmitglieds, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, übermittelt die Meldebehörde einige Grunddaten. Familienangehörige sind in diesem Fall die Ehepartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern. Als betroffenes Familienmitglied können Sie eine Übermittlungssperre beantragen und so die Weitergabe Ihrer Daten unterbinden.
Hinweis: Soweit die Daten für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft übermittelt werden, gilt dieses Widerspruchsrecht nicht.
- Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen: Im Zeitraum von sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene dürfen einfache Melderegisterauskünfte über Wahlberechtigte (nach dem Lebensalter zusammengesetzte Zielgruppen) erteilt werden. Die Auskunft enthält Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift. Diese Auskunft darf nur erteilt werden, wenn Sie nicht widersprochen haben.
- Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen: An Parteien, Wählergruppen, Mitglieder parlamentarischer Vertretungskörperschaften und deren Bewerber sowie an Presse und Rundfunk darf eine Melderegisterauskunft über Alters- und Ehejubiläen erteilt werden. Die Auskunft enthält den Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums. Der Widerspruch eines Ehegatten gegen die Übermittlung von Ehejubiläen gilt auch für den anderen Ehegatten. Ein Widerruf dieses Widerspruchs kann nur durch beide Ehegatten gemeinsam erfolgen.
- Auskünfte an Adressbuchverlage: Das Meldegesetz erlaubt eine Auskunft über Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift von Einwohnern, die mindestens 18 Jahre alt sind. Dieser Auskunft können Sie widersprechen.
- Auskünfte an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr: Damit das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr über den freiwilligen Wehrdienst informieren kann, übermitteln die Meldebehörden jedes Jahr jeweils zum 31. März den Familiennamen, Vornamen und die aktuelle Adresse von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr 18 Jahre alt werden. Dieser Auskunft können Sie widersprechen.
Hinweise:
- Die Speicherung der Übermittlungssperren gilt solange, bis wir von Ihnen einen Widerruf erhalten.
- Bei Anträgen für minderjährige Kinder ist die schriftliche Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten erforderlich.
Wohnungsgeberbestätigung
Änderungen für Wohnungseigentümer und Vermieter -Einführung der Wohnungsgeberbestätigung
Ab dem 01.11.2015 tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft.
Nach § 3 Abs. 2 Nummer 10 und § 19 BMG (Bundesmeldegesetz) ist ab diesem Zeitpunkt jeder Wohnungsgeber oder Wohnungseigentümer gesetzlich verpflichtet dem Mieter eine Wohnungsgeberbestätigung auszufüllen, die der Mieter bei der Anmeldung vorlegen muss.
Hierzu einige Erklärungen:
Wohnungsgeber ist, wer einem Anderen eine Wohnung tatsächlich zur Benutzung überlässt, z. B.
- eine vom Eigentümer beauftragte Person (z.B. Hausverwaltungen)
- der Hauptmieter, der einer Person ein Zimmer oder einen Wohnungsteil zur Untermiete überlässt.
Im Normalfall wird jedoch meisterns der Eigentümer selbst die Wohnung vermieten.
Der Wohnungsgeber oder Eigentümer muss den Einzug oder auch den Auszug der meldepflichtigen Person (Mieter) schriftlich mit Unterschrift gegenüber der Meldebehörde mit der sog. Wohnungsgeberbescheinigung bestätigtigen. Diese Bestätigung muss der Mieter bei der Anmeldung zwingend vorlegen.
Diese von uns benötigte Wohnungsgeberbestätigung können Sie sich hier als PDF-Dokument herunterladen: Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 192,63 KB, 30.12.2016).
Windsbach, im Oktober 2015
Ihre Meldebehörde
Mietverträge
Ansprechpartner:
Leitung: Mayer, Tanja
Leitung der Finanzverwaltung
Kontakt
Zimmer Nr. 11, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-12
Faxnummer: 09871 6701-512
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Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Großberger, René
Kontakt
Zimmer Nr. 12, 1.OG
Telefonnummer: 09871 - 6701 26
Faxnummer: 09871 - 6701 526
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Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:
- Haushaltswesen
- Finanzwirtschaft
- Vermögensverwaltung
- Versicherungswesen
- Zuschüsse
- Liegenschaftsverwaltung
- Vermietung Rentamt und Stadthalle
- Verpachtung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Mitteilungsblatt
Ansprechpartner:
Baumgärtner, Christine
Kontakt
Zimmer Nr. 15, 2. OG
Telefonnummer: 09871 6701-19
Faxnummer: 09871 6701-519
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Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Öffentlichkeitsarbeit
- Stadtmarketing
- Social Media, Homepage und Amtsblatt
- STADTRADELN
Sprechzeiten:
- Dienstag bis Freitag: 8:30 - 12:30 Uhr
- sowie nach Vereinbarung
Mittagsbetreuung
Ansprechpartner:
Strobel, Sibylle
Kontakt
Zimmer Nr. 11, 1.OG
Telefonnummer: 09871 6701-14
Faxnummer: 09871 6701-514
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Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Feuerwehrwesen
- Kindertagesstätten
- Schülerbeförderung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr