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Behördenwegweiser A-Z
Unsere Seiten Rathaus & Service bieten eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, sodass Sie sich schnell zurechtfinden. Ergänzt durch die jeweiligen Kontakte, Formulare, Links und Dokumente möchten wir Ihnen bereits vor dem Gang ins Rathaus eine Hilfestellung bieten. Selbstverständlich sind wir nach wie vor während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.
Pachtverträge
Ansprechpartner:
Leitung: Mayer, Tanja
Leitung der Finanzverwaltung
Kontakt
Zimmer Nr. 11, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-12
Faxnummer: 09871 6701-512
E-Mail schreiben
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Großberger, René
Kontakt
Zimmer Nr. 12, 1.OG
Telefonnummer: 09871 - 6701 26
Faxnummer: 09871 - 6701 526
Email schreiben
Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:
- Haushaltswesen
- Finanzwirtschaft
- Vermögensverwaltung
- Versicherungswesen
- Zuschüsse
- Liegenschaftsverwaltung
- Vermietung Rentamt und Stadthalle
- Verpachtung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Passamt/Personalausweise
Ansprechpartner:
Ständer, Elke
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-13
Faxnummer: 09871 6701-513
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: 09871 6701-13 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Strauß, Janina
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-72
Faxnummer: 09871 6701-572
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: Telefonnummer: 09871 6701-72 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
- Gewerberecht
- Feste und Gaststättenwesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Plakatierungsgenehmigungen
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Für das Pass- und Einwohnermeldeamt sind Terminvereinbarungen nötig
Die Bearbeitung von Anliegen im Sachgebiet des Pass- und Meldewesens ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Bitte wenden Sie sich für ihren Termin telefonisch an:
- Frau Elke Ständer: Telefonnummer: 09871-6701-13
- Frau Janina Strauß: Telefonnummer: 09871-6701-72
Ausweisbeantragung
- eine Geburts- oder Heiratsurkunde
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild, farbig, (siehe Fotorichtlinien)
- eine Einverständniserklärung der Eltern (PDF-Dokument, 39,72 KB, 11.09.2024)
- bei Kindern unter 16 Jahren für die Ausstellung eines Personalausweises
- bei Kindern unter 18 jahren für die Ausstellung eines Reisepasses
vorlegen.
Eintragung der sorgeberechtigten Elternteile in Reisepässe Minderjähriger
Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von dem Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigten Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Reisepass Minderjähriger eingetragen werden. Dies soll Kontrollen beim grenzüberschreitenden Reisen vereinfachen.
Achtung: Die Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine ggf. erforderliche und mitzuführende Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen.
Hinweis: diese Regelung gilt nur für Elternteile, nicht für andere sorgeberechtigte Personen wie z. B. Vormünder oder Betreuer.
Antrag Eintragung Elternteile (PDF-Dokument, 37,97 KB, 06.09.2024)
Antrag auf vorläufiges Dokument
Für Kinder nach Vollendung des 6. Lebensjahrs bis zur Vollendung des 12. Lebensjahrs, kann ein Ausweis-/Reisedokument ohne die Aufnahme von Fingerabdrücken beantragt werden.
Da dies nicht für endgültige Dokumente möglich ist, werden vorläufige Ausweis-/Reisedokumente ausgestellt.
Antrag vorläufiges Dokument (PDF-Dokument, 39,29 KB, 11.09.2024)
Checkliste zur Ausweis- und Reisepassbeantragung
Sie fragen sich,was Sie für die Beantragung eines (neuen) Personalausweises oder Reisepasses benötigen?
Dann nutzen Sie unsere Checkliste: Checkliste zur Beantragung eines (neuen) Personalausweises oder Reisepasses (PDF-Dokument, 36,43 KB, 19.07.2024)
Fotorichtlinien für den Reisepass und den Personalausweis sowie aktuelle Lieferdauer der Dokumente
Die Lichtbilder müssen mit neutralem Gesichtsausdruck oder Lächeln mit geschlossenem Mund aufgenommen werden. In den Chips der neuen Pässe/Personalausweise werden zunächst die herkömmlichen Passdaten, das Lichtbild und zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert, die bei künftigen Grenzkontrollen maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden können.
Die Bundesdruckerei hat uns informiert, dass die derzeitige Ausstellung von Reisepässen etwa 8 bis 10 Wochen dauert.
Die Ausstellung von Personalausweisen dauert ca. 2 bis 3 Wochen.
Wir bitten deshalb um rechtzeitige Beantragung Ihrer benötigten Ausweisdokumente!
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihrer Ausweise ist nicht mehr möglich!
Gebühren
Welche Gebühren bei der Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises zu entrichten sind, entnehmen Sie untenstehenden Dokumenten
Kinderausweise
Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.
Gründe:
Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.
Dies kann dazu führen, dass ein Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird.Deshalb hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.
Informationen zum Thema „Einreisebestimmungen“ finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise).
Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind (ab 0 Jahren!) ?
Es gibt nur noch die beiden nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten:
- Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.
- Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Die Gültigkeit der genannten Ausweisdokumente beträgt grundsätzlich 6 Jahre, werden jedoch automatisch ungültig, wenn eine Identifizierung des Kindes mit dem Ausweisdokument, auch schon deutlich vor Erreichen des Ablaufdatums, nicht mehr möglich ist, da sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Die Ausstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit 2 – 3 Wochen.
Gebühren:
Personalausweis: 22,80 Euro
Reisepass: 37,50 Euro
Vollmacht für Personalausweisabholung und Reisepassabholung
Personalwesen
Ansprechpartner:
Prediger, Peggy
Kontakt
Zimmer Nr. 01, EG
Telefonnummer: 09871 6701-17
Faxnummer: 09871 6701-517
E-Mail schreiben
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Standesamt E-Mail schreiben
- Personalstelle E-Mail schreiben
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Plakatierungen
Ansprechpartner:
Strauß, Janina
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-72
Faxnummer: 09871 6701-572
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: Telefonnummer: 09871 6701-72 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
- Gewerberecht
- Feste und Gaststättenwesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Plakatierungsgenehmigungen
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Allgemeine Informationen
Für eine Plakatierung im Stadtgebiet Windsbach muss vorab eine Genehmigung beantragt werden.
Der ausgefüllte Antrag (PDF-Dokument, 38,48 KB, 08.01.2025) für die Plakatierung sowie ein Bild der Plakate bzw. des Plakates, welche aufgestellt werden sollen, müssen bei der Stadtverwaltung Windsbach eingereicht werden.
Auf die Verordnung über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten und über die Darstellungen durch Bildwerfer der Stadt Windsbach (Plakatierungsverordnung (PDF-Dokument, 44,25 KB, 28.06.2023)) und den dazugehörigen Auflagen zur Plakatierungsverordnung (PDF-Dokument, 47,11 KB, 28.06.2023) der Stadt Windsbach wird hingewiesen mit der Bitte um Beachtung!
Hinweis:
Es werden keine Großflächen zum Aufstellen von Werbeträgern vergeben (ausgenommen sind Wahlplakate).
Presseangelegenheiten
Ansprechpartner:
Ell, Laura
Kontakt
Zimmer Nr. 08, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-18
Faxnummer: 09871 6701-518
E-Mail schreiben
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Kultur
- Leerstands- und Flächenmanagement
- Öffentlichkeitsarbeit
- Social Media
- Stadtentwicklung
- Stadtmarketing
- Tourismus
- Vereinswesen
- Wirtschaftsförderung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr