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Behördenwegweiser A-Z
Unsere Seiten Rathaus & Service bieten eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, sodass Sie sich schnell zurechtfinden. Ergänzt durch die jeweiligen Kontakte, Formulare, Links und Dokumente möchten wir Ihnen bereits vor dem Gang ins Rathaus eine Hilfestellung bieten. Selbstverständlich sind wir nach wie vor während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.
Bauangelegenheiten, Bauanträge, Bebauungspläne
Ansprechpartner:
Leitung: Siemandel, Friedrich
Leitung der Bauverwaltung
Kontakt
Zimmer Nr. 07, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-30
Faxnummer: 09871 6701-530
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Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:
- Bauanträge
- Bebauungspläne
- Hochbau
- Tiefbau
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Resch, Petra
Kontakt
Zimmer Nr. 05, EG
Telefonnummer: 09871 6701-33
Faxnummer: 09871 6701-533
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Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Bauverwaltung
- Bauanträge
Sprechzeiten:
- Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Einreichung von Bauanträgen
Bitte reichen Sie Ihre Bauanträge schriftlich bis spätestens 14 Tage vor dem nächsten Sitzungstermin ein.
Wir bitten Sie außerdem, alle Unterlagen zusätzlich auch als PDF-Dokument an bauverwaltung((@))windsbach.deeinzureichen, damit die Verwaltung die Pläne vorab prüfen kann.
Nur dann kann sichergestellt werden, dass die Anträge in der nächsten Sitzung behandelt werden können.
Wir bitten um Berücksichtigung.
Checkliste für Planungsunterlagen im Genehmigungsverfahren
Für Bauvorhaben, für die ein baurechtliches oder wasserrechtliches Verfahren durchzuführen ist, sind vom Antragsteller der Bauantrag bzw. die Antragsunterlagen (Antrag, Pläne und Beilagen) einzureichen. Sämtliche Unterlagen sind dreifach (eine grüne Planmappe für die Genehmigungsbehörde, eine rote Planmappe für den Bauherrn, eine gelbe Planmappe für die Stadt Windsbach) spätestens 1 Woche vor der Bauausschuss- bzw. Stadtratssitzung vorzulegen.
1. Bauantrag
Alle Bauvorlagen sind von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser zu unterschreiben. Achten Sie auf vollständige Nachbarunterschriften, auch der Miteigentümer (z.B. Ehegatten).
2. Lageplan
Einen amtlichen Lageplan erhalten Sie beim Vermessungsamt Ansbach, Dollmannstraße 56, 91522 Ansbach, Tel. 0981/16 410. Der amtliche Lageplan darf nicht älter als sechs Monate sein und muss ein Eigentümerverzeichnis enthalten. Der Umgriff muss in einem Umkreis von mindestens 50 m enthalten sein, so dass die Lage des Vorhabens richtig erkannt und bestimmt werden kann. Soweit der Lageplan eine genaue Bestimmung nicht zulässt, ist daher zusätzlich ein Übersichtslageplan im Maßstab 1 : 5.000 beizufügen.
3. Bauplan
Achten Sie auch hier auf vollständige Nachbarunterschriften. Im Bauplan sind die vorhandenen und geplanten Geländehöhen darzustellen, außerdem ist ein Entwässerungsplan beizufügen.
4. Anlagen
Nachweis der Stellplätze (Stellplatzplan)
Abwasserprüfantrag (wenn keine zentrale Abwasserbeseitigung vorhanden ist) Formblätter liegen bei der Stadt Windsbach auf.
Beschreibung des landwirtschaftlichen Betriebes oder des gewerblichen Bauvorhabens
Formblätter liegen bei der Stadt Windsbach aus.
Bei Großprojekten zusätzliche Planmappen für die Träger öffentlicher Belange
Hinweise/Auflagen
1. Grund-, Quell- und Schichtenwasser darf nicht in öffentlichen Misch- oder Schutzwasserkanal geleitet werden.
2. Eine geeignete Rückstausicherung, nach DIN 1986 ist vorzunehmen
3. Hinweis Erschließungskosten
Straßenerschließung
Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, planen Sie die Kosten der Grundstückserschließung in die Grundstücksfinanzierung mit ein. Bei Grundstücken die an mehrere Straßen grenzen (Ecklage oder zwischen zwei Straßen) können Erschließungsbeiträge auch mehrfach anfallen.
Erschließungsbeiträge
Die Höhe der Erschließungsbeiträge richtet sich nach den tatsächlichen Straßenbaukosten. Aufgrund der Vielzahl der Kostenfaktoren z.B. Ausstattung mit Gehwegen, Parkbuchten, Grünflächen usw., ist es nicht möglich, die Höhe des Beitrags für eine Erschließungsanlage im Voraus zu bestimmen.
Herstellungsbeiträge
Neben dem Erschließungsbeitrag sind Beiträge für die Wasserversorgungs- und die Entwässerungsanlage (Herstellungsbeiträge), sowie die Grundstücksanschlusskosten einzuplanen. Anders als Straßenerschließungsbeiträge werden Herstellungsbeiträge anhand der Kosten der Gesamtanlage kalkuliert. Die daraus abgeleiteten Beitragssätze können den bestehenden Beitrags- und Gebührensatzungen der Stadt Windsbach entnommen werden. Nicht mit den Herstellungsbeiträgen abgegolten sind die Kosten für den Anschluss innerhalb des Grundstückes an die Wasserversorgung bzw. Entwässerung (private Grundstücksanschlüsse).
Beglaubigungen
Ansprechpartner:
Ständer, Elke
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-13
Faxnummer: 09871 6701-513
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: 09871 6701-13 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Strauß, Janina
Kontakt
Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-72
Faxnummer: 09871 6701-572
E-Mail schreiben
Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: Telefonnummer: 09871 6701-72 möglich.
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Führerscheinanträge
- Melde- und Passwesen
- Polizeiliches Führungszeugnis
- Sozial- und Jugendhilfe
- Wahlen
- Wohngeldanträge
- Gewerberecht
- Feste und Gaststättenwesen
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Behindertenparkausweise
Ansprechpartner:
Huber, Daniela
Kontakt
Zimmer Nr. 02, EG
Telefonnummer: 09871 6701-70
Faxnummer: 09871 6701-570
E-Mail schreiben
Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Jagd- und Fischereirecht (Bitte mit vorheriger Terminvereinbarung!)
- Feste- und Gaststättenwesen
- Gewerberecht
- Sozialwesen
- Behindertenparkausweise
- Feuerwehrwesen
- Straßenverkehrswesen
Sprechzeiten:
- Montag bis Donnerstag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- sowie nach Vereinbarung
Brand- und Katastrophenschutz
Ansprechpartner:
Strobel, Sibylle
Kontakt
Zimmer Nr. 11, 1.OG
Telefonnummer: 09871 6701-14
Faxnummer: 09871 6701-514
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Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:
- Feuerwehrwesen
- Kindertagesstätten
- Schülerbeförderung
Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr
Breitbandversorgung
Ansprechpartner:
Leitung: Mayer, Tanja
Geschäftsleitung, Leitung der Hauptverwaltung sowie des Standesamtes
Kontakt
Zimmer Nr. 09, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-12
Faxnummer: 09871 6701-512
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Sprechzeiten:
- Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
- Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
- Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr