Das Rathaus informiert: Stadt Windsbach

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Abfallgebühren im Landkreis Ansbach steigen nur leicht

Autor: Frau Romme
Artikel vom 20.12.2023

Neues Jahr, neue Abfallgebühren: Ab 2024 wird im Landkreis Ansbach die Restabfallgebühr, in der auch die Entsorgung von Bioabfall sowie Altpapier abgegolten wird, minimal angehoben. Nachdem der Kreistag die neue Gebührensatzung beschlossen hat, gelten die Gebühren nun für die nächsten vier Jahre.

Bestehen bleibt die Möglichkeit der Rückvergütung. Wer seine schwarze Tonne nicht zur Leerung rausstellt, kann Gebühren sparen: Für nicht in Anspruch genommene Entleerungen des Restabfallbehälters wird die Gebühr anteilig rückerstattet. Die Erstattung erfolgt in Form einer Gutschrift auf die Abfallgebühren des Folgejahres und wird mit diesen verrechnet. Von 26 möglichen Entleerungen pro Kalenderjahr kann auf bis zu 14 verzichtet werden.

Falls andererseits der vorhandene Restabfallbehälter einmal nicht ausreicht, kann in den Rathäusern ein zusätzlicher Restabfallsack zum Preis von 5,20 Euro gekauft werden. Ab 2024 gibt es neue, weiße Restabfallsäcke. Wer noch blaue Zusatzrestabfallsäcke besitzt, kann diese mit einer zusätzlichen Gebührenmarke für 0,90 Euro noch nutzen. Die Gebührenmarken gibt es ebenfalls in den Rathäusern der kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Die Gebühr für die Abfallentsorgung bestimmt sich nach dem Fassungsvermögen der Restabfallbehälter und der Anzahl der Abfuhren. Dabei muss auf jedem anschlusspflichtigen Grundstück mindestens ein zugelassener Restabfallbehälter vorhanden sein. Die genauen Gebührensätze können der untenstehenden Tabelle entnommen werden.

Die Gebühr für einen zusätzlichen 80 Liter Biobehälter beträgt 5,72 € und für einen zusätzlichen 240 Liter Biobehälter 17,16 € im Monat.

„Es ist eine gute Nachricht für die Bürgerinnen und Bürger, dass die Gebühren dank einer soliden Kalkulation nur leicht steigen“, erklärt Landrat Dr. Jürgen Ludwig. „Zudem setzt der Landkreis Ansbach weiterhin Anreize zur Müllvermeidung. Denn wo weniger Abfall anfällt, muss die schwarze Tonne seltener geleert werden. Die Erstattung für eine nicht in Anspruch genommene Leerung beträgt schon bei der kleinsten Behältergröße 4,65 Euro.“

Weitere Informationen gibt es im Ratgeber Abfall 2024 und auf der Homepage des Landkreises Ansbach unter https://www.landkreis-ansbach.de/Leben/Abfallentsorgung/Service-und-Beratung/Abfallgebühren/.