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Das Rathaus informiert

Corona-Pandemie: Aktuelle Informationen

icon.crdate22.03.2020

10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Am 08.Dezember 2020 wurde die 10. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung veröffentlicht. Sie gilt seit dem 09. Dezember 2020 und beruht im Wesentlichen auf den Beschlüssen des Bayerischen Ministerrats vom 06. Dezember 2020.

Folgende Maßnahmen wurde ergänzend zu bereits besteheden Beschränkungen beschlossen:

 

Ausgangsbeschränkungen

Das Verlassen der eigenen Wohnung ist nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt. Triftige Gründe sind insbesondere:

• die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten,
• DER WEIHNACHTSEINKAUF!!
• der Besuch von Einrichtungen und die Wahrnehmung von Angeboten im Sinne von §§ 18 bis 21
  (10. BayIfSMV), soweit diese in Präsenzform stattfinden dürfen, und die Teilnahme an Prüfungen
  nach § 17 (10. BayIfSMV),
• die Inanspruchnahme medizinischer, pflegerischer und veterinärmedizinischer
   Versorgungsleistungen, der Besuch bei Angehörigen therapeutischer Berufe sowie Blutspenden,
• Versorgungsgänge, Einkauf und der Besuch von Dienstleistungsbetrieben in dem nach § 12
   zulässigen Ausmaß,
• der Besuch eines anderen Hausstands, solange dabei eine Gesamtzahl von fünf Personen nicht
  überschritten wird; die zu diesen Hausständen gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die
  Gesamtzahl außer Betracht,
• der Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen in dem von
  der Personenzahl her zulässigen Umfang,
• die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen in dem von der
  Personenzahl her zulässigen Umfang,
• die Begleitung Sterbender sowie die Teilnahme an Beerdigungen im engsten Familienkreis, • Sport
  und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich allein, mit den Angehörigen des
  eigenen Hausstands sowie mit den Angehörigen eines weiteren Hausstands, solange dabei eine
  Gesamtzahl von insgesamt fünf Personen nicht überschritten wird; die zu diesen Hausständen
  gehörenden Kinder unter 14 Jahren bleiben für die Gesamtzahl außer Betracht, • die Versorgung
  von Tieren,
• Behördengänge,
• die Teilnahme an Gottesdiensten und an Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften unter
  den Voraussetzungen des § 6 10. BayIfSMV sowie an Versammlungen unter den Voraussetzungen
  des § 7 10. BayIfSMV.

Im Zeitraum vom 23. bis 26. Dezember 2020 ist ein Zusammentreffen im engsten Familien- oder Freundeskreis von bis zu zehn Personen ohne Begrenzung der Zahl der Haushalte möglich ist.

 

Regionale Inzidenzwerte über 200

Wird in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt der nach Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen überschritten, so gilt ab dem auf die erstmalige Überschreitung folgenden Tag zusätzlich zu den bisherigen Regelungen unter anderem eine Ausgangssperre.

Von 21 Uhr bis 5 Uhr ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung untersagt, es sei denn, dies ist begründet aufgrund

• eines medizinischen oder veterinärmedizinischen Notfalls oder anderer medizinisch
  unaufschiebbarer Behandlungen,
• der Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten oder unaufschiebbarer Ausbildungszwecke,
• der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
• der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
• der Begleitung Sterbender, • von Handlungen zur Versorgung von Tieren,
• der Teilnahme an Gottesdiensten und Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften im
   Zeitraum vom 24. bis 26. Dezember 2020 oder
• von ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Gründen.

Ausrufung des Katastrophenfalls


Ergänzend wurde durch das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration ab dem 09. Dezember 2020 der Katastrophenfall ausgerufen.

Corona-Strategie Bayern (Stand 20.10.2020)

Appell an die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Windsbach

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

 

die von der Bayerischen Staatsregierung verfügten Maßnahmen zur Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus sind für viele Bürgerinnen und Bürger und Betriebe nicht nur mit einem Verzicht auf lieb gewonnene Gewohnheiten, sondern mit erheblichen Herausforderungen und Belastungen verbunden. Ihnen allen wird im Moment viel abverlangt mit der Folge, dass wir von einem normalen Alltag weit entfernt sind. 

Durch die Informationen aus der Presse und den Aussagen der Staatsbehörden wissen wir aber auch, dass eine ungehinderte Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus noch weit größere Belastungen unseres Gemeinwesens und vor allem eine unmittelbare Gefährdung von alten und kranken Menschen zur Folge hätte. Unser Gesundheitssystem wäre nicht mehr in der Lage, eine Vielzahl von Schwerkranken angemessen zu versorgen. 

Eine solche Situation gilt es unbedingt zu verhindern, zu unser aller Wohl. Deswegen gilt es die Bemühungen der Bundesregierung und des Freistaates zur Eindämmung des Virus zu befolgen. Ich rufe alle Mitbürgerinnen und Mitbürger auf:

  • Tragen Sie durch persönliches Verhalten dazu bei, die weitere Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus zu verhindern.
  • Treffen Sie durch Beachtung der Hygieneempfehlungen Sorge, weder sich selbst noch andere mit dem neuartigen Corona-Virus zu infizieren.
  • Jede und jeder Einzelne muss dabei Verantwortung übernehmen, für sich und für die Gemeinschaft.

Deshalb ist es zwingend notwendig, dass Sie die Anordnungen der zuständigen staatlichen Stellen befolgen, die zur Bekämpfung des neuartigen Corona-Virus erlassen wurden und auch zukünftig erlassen werden. Informieren Sie sich über die aktuellen Entwicklungen beispielsweise durch die Pressemitteilungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) und beachten Sie die geltenden Verhaltenshinweise, die von den Fachbehörden und Fachinstituten veröffentlich werden.

Bei all den Informationen, die in dieser Zeit auf uns einströmen, gilt es jedoch auch ein Stück weit gelassen zu bleiben. Trotz der realen Bedrohungslage für die Gesundheit der Menschen durch das Corona-Virus ist die Versorgung der Bevölkerung mit lebenswichtigen Gütern gesichert.

Die Lage ist ernst, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, und wir wollen die Gefahren einer Pandemie nicht klein reden. Aber gerade deshalb liegt es nun an uns, wie wir mit der „Corona-Krise“ umgehen.

Lassen Sie uns mit Entschlossenheit und Mut der Situation entgegen gehen. Vernunft und Achtsamkeit auf uns selbst und gegenüber unseren Nächsten ist das Gebot der Stunde. Lassen Sie sich uns auf das besinnen, was unsere Stadt prägt und uns stark macht - Gemeinsinn und Solidarität, Zusammenhalt und das Einstehen füreinander.

Ich bin überzeugt, gemeinsam werden wir auch die schwierigen nächsten Wochen gut bewältigen.

Bleiben Sie gesund!

 

Gez.

Matthias Seitz
Erster Bürgermeister

Windsbach, 23.03.2020

Angebot der Koordination von Hilfsbedarfen und Hilfsangeboten

Angebot der Koordination von Hilfsbedarfen und Hilfsangeboten

Wenn Sie Hilfe benötigen, weil Sie das Haus derzeit nicht verlassen können melden Sie sich unter der Telefonnummer 09871/6701-0. Ebenso, wenn Sie Hilfe geben möchten, können Sie sich unter der genannten Telefonnummer melden.

Empfehlungen für pflegende Angehörige

Empfehlungen für pflegende Angehörige

 

Aktuell sind viele pflegende Angehörige bei der häuslichen Versorgung verunsichert. Neben den allgemeinen Verhaltensempfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) sollten pflegende Angehörige derzeit besonders hohe Schutzvorkehrungen treffen:

Folgende Maßnahmen helfen bei einer häuslichen Pflege während der Corona-Pandemie:

  1. Begenungen reduzieren
    Pflegepersonen sollten zum Schutz der Pflegebedürftigen soziale Kontakte soweit wie möglich einschränken und vermeiden. Das betrifft in diesem Fall auch den Gang zur Post oder den Einkauf
  2. Bei der Pflege möglichst Abstand halten
    Während der Pflege sollten Berührungen nur in dringenden Fällen und Einhalten der Hygienerichtlinien des RKI stattfinden. Gespräche werden besser auf Abstand geführt.
  3. Kostenlose Pflegehilfsmittel bestellen
    Pflegebedürftige haben monatlich Anspruch auf kostenlose Pflegehilfsmittel wie Desinfektionsmittel.
  4. Nur bei Gesundheit pflegen
    Bereits bei einer Erkältung sollten Angehörige die häusliche Pflege nicht mehr selbstdurchführen. Wenden Sie sich z.B. an den Verband Pflegehilfe, der Ihnen eine Unterstützung organisiert
  5. Kinder und Enkelkinder fernhalten
    Kinder und Enkelkinder stellen eine hohe Ansteckungsgefahr dar und müssen sich von älteren Menschen und Pflegebedürftigen unbedingt fernhalten.
 

Der Verband Pflegehilfe hat die zu beachtenden Maßnahmen anschaulich zusammenfasst (Link) (PDF-Dokument, 188,49 KB, 01.07.2021).