Stadt Windsbach (Druckversion)

Hauptbereich

Das Rathaus informiert

Über das Bürgerservice-Portal Behördengänge von zu Hause aus erledigen

Autor: Frau Romme
Artikel vom 15.02.2024

Unser Bürgerservice-Portal bietet viele neue Möglichkeiten

Ob es um die Beantragung einer Geburts- oder Eheurkunde, eine Übermittlungssperre, die Ausstellung einer Wohnungsgeberbestätigung oder um die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung geht – ab und an steht für die meisten Bürger:innen doch ein Behördengang an. Auch wenn im Windsbacher Rathaus kompetente Mitarbeiter:innen für Ihr Anliegen bereitstehen, ist es natürlich um einiges bequemer und zeitsparender, wenn man den Behördengang unabhängig von Öffnungszeiten und Terminvereinbarung rund um die Uhr von zu Hause aus erledigen kann.

All die genannten Dienste und noch einiges mehr können Sie von nun an online über das Bürgerservice-Portal der Stadt Windsbach nutzen. Für bestimmte Dienstleistungen können zukünftig sogar die anfallenden Gebühren direkt online bezahlt werden.

Aktuell können folgende Dienste über das Bürgerservice-Portal genutzt werden:

  • Abbrennen eines Feuerwerkes der Klasse II
  • Abmeldung ins Ausland
  • Anmeldung zur Eheschließung
  • Ausnahmegenehmigung von der Gurt- und Helmpflicht
  • Ausnahmegenehmigung zum Parken (Ausübung ärztlicher Tätigkeit)
  • Ausnahmegenehmigung zum Parken (Handwerker)
  • Ausnahmegenehmigung zum Parken (Soziale Dienste)
  • Ausstellung eines Negativzeugnisses für Hunde
  • Beantragung auf Erlaubnis zur Veranstaltung von Festen und anderen öffentlichen Vergnügungen
  • Briefwahlantrag
  • Bürgerauskunft
  • Eheurkunde
  • Erlaubnis zur Plakatierung
  • Erstattung fortgewährter Leistungen im Zusammenhang mit dem Feuerwehrdienst
  • eSEPA-Mandat
  • Feststellung der Wohnberechtigung (WBS I)
  • Fischereischein
  • Gastschulantrag
  • Geburtsurkunde
  • Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes (§ 12 Abs. 1 GastG)
  • Haltung gefährlicher Tiere
  • Hund abmelden
  • Hund anmelden
  • Kitaplatz
  • Lebenspartnerschaftsurkunde
  • Meldebescheinigung
  • Meldung als freiwilliger Wahlhelfer
  • Parkerleichterung
  • Parkplatzabsperrung
  • Reisegewerbe Antrag Erlaubniserteilung
  • Selbstauskunft
  • Sondernutzung von Straßen
  • Sonntagsfahrverbot
  • Sterbeurkunde
  • Übermittlungssperren
  • Umzug innerhalb der Gemeinde
  • Veranstaltung auf öffentl. Verkehrsfläche § 29 Abs. 2 StVO
  • Verkehrsregelnde Maßnahmen bei einer Baustelle
  • Voranzeige einer Anmeldung
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Zuteilung Hausnummer
  • Zweckentfremdung von Wohnraum

Und so geht´s
Das Bürgerservice-Portal lässt sich über die Homepage der Stadtverwaltung – www.windsbach.de – unter dem Menüpunkt Bürgerservice-Portal aufrufen.

Dabei ist bei einem Großteil der verfügbaren online-Dienstleistungen lediglich eine Benutzerkennung und ein Passwort notwendig. Für einige wenige Online-Dienste, die ein noch höheres Maß an Sicherheit erfordern, ist für die Anmeldung im Bürgerservice-Portal die freigeschaltete eID des eigenen Personalausweises notwendig.

Sollte Ihr persönliches Erscheinen aus Gründen der Identifikation oder zur Abgabe weiterer Unterlagen dennoch erforderlich sein, werden wir Sie im Rahmen der Erfassung Ihrer Anträge ausdrücklich darauf hinweisen.

Und wie geht es dann weiter?
Das beantragte Dokument wird den Bürger:innen nach der Bearbeitung entweder im eigenen digitalen Postfach zur Verfügung gestellt oder landet im heimischen Briefkasten.

http://www.windsbach.de//rathaus-service/das-rathaus-informiert