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Ankündigung: Neue Gebührenordnung Verkehrsrechtliche Anordnungen

Autor: Frau Romme
Artikel vom 08.02.2024

Die Erteilung einer Verkehrsrechtlichen Anordnung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich u.a. nach der Dauer der Nutzung und nach dem Aufwand der Bearbeitung.

Die Gebührensätze für verkehrsrechtliche Anordnungen wurden angepasst. Absofort gilt die untenstehende Gebührenordnung:

  • VAO bis 3 Tage: 35,00 €
  • VAO ab dem 4. Tag: 40,00 €
  • Straßensperrung bis einschließlich 3 Tage: 35,00 €
  • Straßensperrung ab 4.Tag bis 1 Monat: 50,00 €
  • Straßensperrung 1 – 3 Monate:  85,00 €
  • Straßensperrung ab 3 Monaten: 100,00 €
  • Verlängerung Straßensperrung: 30,00 €
  • Bei nachträglicher Einreichung, wenn Maßnahme bereits begonnen oder wenn die Stadt die Sondernutzung nachträglich festgestellt hat: 45,00 €
  • Eilzuschlag unter 4 Tagen: 20,00 €
  • Erstellung Plan: 60,00 €

Weitere Infos des Landratsamt Ansbach:
Zusätzlich können weitere Kosten für z.B. Vororttermine, Beschilderungspläne u. ä. anfallen.

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