Das Rathaus informiert: Stadt Windsbach

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Das Rathaus informiert

Wichtige Information ihres Passamtes

Autor: Frau Romme
Artikel vom 13.06.2022

Aufgrund europäischer Vorgaben müssen alle Kinder (egal welchen Alters) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen.
Die Kosten für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses belaufen sich auf 13 Euro.
Die Kosten für die Verlängerung oder Lichtbild-Aktualisierung eines bereits ausgestellten Kinderreisepasses belaufen sich auf 6 Euro.
Das Lichtbild darf nicht älter als ½ Jahr sein.

Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbildes nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.

Ein Kinderreisepass kann nur vor Ablauf der Gültigkeit verlängert/aktualisiert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung/Aktualisierung rechtlich und technisch nicht mehr möglich und es muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden. 

Der Kinderreisepass wird allerdings nur bis zum 12. Lebensjahr jeweils für 1 Jahr ausgestellt und muss jedes Jahr aktualisiert werden

Ab dem 12. Lebensjahr muss ein Personalausweis (22,80 Euro) oder ein Reisepass (37,50 Euro) ausgestellt werden.
Ein Reisepass könnte jedoch schon vor dem 12. Lebensjahr benötigt werden, etwa dann, wenn Sie Ihren Urlaub in den USA verbringen möchten.
Informationen darüber, welches Dokument Ihr Urlaubsland voraussetzt, bietet Ihnen das Auswärtige Amt auf seiner Homepage an, unter:
www.auswärtiges–amt.de („Reise und Sicherheit“)

Da bei der Beantragung verschiedene Erklärungen und Belehrungen unterschrieben werden müssen kann die Beantragung nur noch persönlich erfolgen.
Nur bei Kindern unter 10 Jahren wird keine persönliche Unterschrift benötigt.
Bei der Beantragung eines Kinderreisepasses, eines Personalausweises von Kindern unter 16 Jahren oder bei der Beantragung eines Reisepasses von Kindern unter 18 Jahren muss der Gesetzliche Vertreter, die Eltern, die Anträge mit unterschreiben.

Falls es nur einem Elternteil möglich ist bei der Beantragung anwesend zu sein, bitten wir Sie eine Einverständniserklärung des anderen Elternteiles vorzulegen.

Vordrucke hierfür finden Sie auf unserer Homepage.

Bei Vorliegen eines alleinigen Sorgerechtes bitte den Sorgerechtsbeschluss vorlegen.


Auch wenn der nächste Urlaub für Sie noch weit entfernt liegt, möchten wir bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, jetzt schon die Gültigkeit Ihres Personalausweises oder Reisepasses zu überprüfen.
Die Herstellungszeit der Personalausweise und Reisepässe bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit 3-4 Wochen.