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Gewässerrandstreifen - Einstufung der Gewässer in Stadt und Landkreis Ansbach abgeschlossen

Autor: Frau Romme
Artikel vom 03.02.2023

Gewässerrandstreifen - Einstufung der Gewässer in Stadt und Landkreis Ansbach abgeschlossen

Wie bereits berichtet, erarbeitet das Wasserwirtschaftsamt Ansbach seit Anfang letzten Jahres eine Gewässerrandstreifenkulisse für die Stadt und den Landkreis Ansbach. Die Gewässerrandstreifenkulisse dient betroffenen Landwirten als Hilfestellung und soll gerade in Fällen, in denen die Einstufung unklar ist, für Sicherheit und Klarheit sorgen.
In den vergangenen Wochen konnte die Begehung und Beurteilung der Gewässer durch Mitarbeiter des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach abgeschlossen werden. Die Gesamtlänge der Gewässer, an denen ein Gewässerrandstreifen eingehalten werden muss, wurde nun um rund 30 % reduziert. Viele Gräben sind aus der Gewässerrandstreifenkulisse entfallen.
Die zum 1. August 2019 in Kraft getretene Änderung des Bayerischen Naturschutzgesetzes resultiert aus dem Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Nach Art.16 Abs. 1 des BayNatSchG ist es verboten, „in der freien Natur entlang natürlicher oder naturnaher Bereiche fließender oder stehender Gewässer […] in einer Breite von mindestens 5 m von der Uferlinie diese garten- oder ackerbaulich zu nutzen (Gewässerrandstreifen).“
Die Gewässerrandstreifen sind demnach nicht einzuhalten:
- an eindeutig „grünen Gräben“ mit klarem Grasbewuchs, die nur so selten was-serführend sind, dass sie kein Gewässerbett aufzeigen,
- an künstlichen Gewässern,
- an Verrohrungen,
- an Be- und Entwässerungsgräben, Teiche und Weiher von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung und
- an Straßenseitengräben, soweit sie kein natürliches Gewässer aufnehmen.
Das Ergebnis der aufwendigen Gewässerkartierungen wurde den in der Region zuständigen Mandatsträgern, Behörden und Verbänden in einer Videobesprechung am 01.02.2023 vorgestellt. Von den insgesamt 3700 km Gräben und Gewässern sind im Landkreis an rund 2550 km Gewässern gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz Gewässerrandstreifen einzuhalten. Die bisher eingegangenen Einwendungen betroffener Landwirte werden derzeit auf die aktualisierte Kulisse hin überprüft.
Die Kartenentwürfe dienen als Hilfestellung für betroffene Landwirte und stehen ab sofort als Vorabinformation auf der Internetseite https://www.wwa-an.bayern.de/fluesse_seen/gewaesser-randstreifen des Wasserwirtschaftsamtes Ansbach unter “Gewässerrandstreifen“ für jedes Ge-meindegebiet zur Verfügung. Die offizielle Veröffentlichung der Kulisse erfolgt am 01. Juli 2023 durch das Landesamt für Umwelt im Umweltatlas Bayern.


Ansprechpartner:
Herr Lebender
Gewässerentwicklung
Telefon: 0981/ 9503-272
Email: poststelle@wwa-an.bayern.de