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Bekanntmachung
icon.crdate02.08.2021
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG)
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes(BayVwVfG);
Erörterungstermin zum Antrag des Zweckverbandes zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe zur Erlangung einer gehobenen Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Br. 4 (ehemalige Grundwassermessstelle 24, Untereschenbach) im Erschließungsgebiet EG I (Wassermungenau) der Reckenberg-Gruppe nach § 9 Abs.1 WHG.
Öffentliche Bekanntmachung
Der Zweckverband zur Wasserversorgung der Reckenberg-Gruppe, Reutbergstraße 34, 91710 Gunzenhausen, beantragt beim Landratsamt Roth mit Plansatz vom 02.03.2021 eine
gehobene Erlaubnis für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten und Ableiten von Grundwasser aus dem Br. 4 im Erschließungsgebiet EG I der Reckenberg-Gruppe. Sie stellt eine Anschlussgenehmigung zum Bescheid vom 11.05.2007 (Az.: 44-En 6420 RBG), dar. Die Gesamtentnahmemenge von 4,5 Mio m3 aus den Erschließungsgebieten I, II, III wird durch die gehobene Erlaubnis nicht erhöht.
Zweck des Vorhabens ist es, im Rahmen der Sicherung der Trinkwassergewinnung der Re-ckenberg-Gruppe im Erschließungsgebiet I bei Wassermungenau auch weiterhin neben Brunnen 1 bis 3 den Brunnen 4 zu betreiben und somit die Trinkwasserversorgung im Ver-bandsgebiet sicherzustellen.
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben zum Vorhaben Stellung genommen.
Die Vorhaben lagen öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die vorgebrachten Einwendungen, Anregungen und Auflagen sind in einem Erörterungstermin zu behandeln.
Der Erörterungstermin hierzu findet
am Mittwoch, den 11.08.2021, ab 10:00 Uhr
im Raum 100 des Landratsamtes Roth,
Weinbergweg 1, 91154 Roth,
statt.
Der Erörterungstermin ist hiermit öffentlich bekanntgemacht (Art. 73 Abs. 6 Satz 2 BayVwVfG)
Zusätzlich weisen wir darauf hin, dass Sie diese öffentliche Bekanntmachung auch unter folgendem Link im Internet finden (Art. 27a BayVwVfG):
www.windsbach.de/rathaus-service/das-rathaus-informiert
Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Aufgrund der Pandemiesituation bitten wir um vorherige Anmeldung unter 09171-811429.
Windsbach, den 02.08.2021
gez.
Seitz
Erster Bürgermeister