Hauptbereich
Das Rathaus informiert
Bekanntmachung
icon.crdate05.12.2025
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), des Bayer. Wassergesetzes (BayWG) und des Bayer. Verwaltungsverfahrensgesetzes (BayVwVfG);
Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Brunn in den Brunner Graben und in einen Vorflutergraben zum Kettersbach durch die Stadt Windsbach
Für diese geplante Gewässerbenutzung (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG) beantragte die Stadt Winds-bach mit Antrag vom 02.05.2025 die Durchführung des wasserrechtlichen Verfahrens. Das Wasserwirtschaftsamt Ansbach prüfte die Antragsunterlagen am 20.10.2025 und erstellte ein Gutachten.
Im durchzuführenden Verfahren ist von folgenden wasserrechtlichen Tatbeständen auszugehen. Es wird eingeleitet das
• Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Brunn in den Brunner Graben und in einen Vorflutergraben zum Kettersbach
• Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Leipersloh in Vorflutgräben zum Hopfengraben und zum Hergersbächl
• Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Neueses in die Fränkische Rezat und den Wolfsgrundgraben
• Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Suddersdorf in den Almesbach und den Waldhausgraben
• Niederschlagswasser aus dem Ortsteil Wernsmühle und Wernsbacher Straße (Kernort) in den Wernsbach
Die geplante Gewässerbenutzung bedarf des Verfahrens für die gehobene Erlaubnis (§ 15 WHG).
Das Vorhaben wird hiermit nach Art. 72 ff BayVwVfG i.V.m. Art. 69 BayWG bekannt gemacht.
Die entsprechenden Antragsunterlagen liegen einen Monat vom 05.12.2025 bis 05.01.2026 bei der Verwaltung der Stadt Windsbach, Bauverwaltung, Zimmer Nr. 05 (EG) während der
Dienststunden von Montag bis Freitag 08:00 bis 12:30 Uhr; Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr zur Einsicht auf. Gleichzeitig können die Planunterlagen auf unserer Homepage
eingesehen werden.
Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, kann bis spätestens zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist bei oder beim Landratsamt Ansbach - Sachgebiet Wasserrecht -, Crailsheimstr. 1, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben erheben. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
In Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, ist ein Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift als Vertreter der übrigen Unterzeichner für das Verfahren zu bezeichnen, soweit er nicht von ihnen als Bevollmächtigter bestellt ist. Diese Angaben müssen deutlich sichtbar auf jeder mit einer Unterschrift versehenen
Seite enthalten sein. Werden gegen das Vorhaben rechtzeitig Einwendungen erhoben, werden diese in einem Termin erörtert, der noch mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Diejenigen, die Einwendungen erhoben haben, werden von dem Erörterungstermin gesondert benachrichtigt. Bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem ggf. notwendigen Erörterungstermin kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Ferner wird darauf hingewiesen, dass
a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Die durch die Einsichtnahme in die Unterlagen, durch Erhebung von Einwendungen bzw. Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehenden Kosten können nicht erstattet werden.
gez.
Seitz, Erster Bürgermeister
Anlagen
Windsbach - Brunn - Wasserrecht (PDF-Dokument, 8,53 MB, 05.12.2025)
Windsbach - Leipersloh - Wasserrecht (PDF-Dokument, 11,7 MB, 05.12.2025)
Windsbach - Neuses - Wasserrecht (PDF-Dokument, 12,4 MB, 05.12.2025)
Windsbach - Suddersdorf - Wasserrecht (PDF-Dokument, 22,8 MB, 11.12.2025)
Windsbach - Wernsmühle - Wasserrecht (PDF-Dokument, 9,11 MB, 05.12.2025)




