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Aufwandsentschädigung für den Abschuss von Wildschweinen

Autor: Frau Romme
Artikel vom 14.02.2018

Aufwandsentschädigung für den Abschuss von Wildschweinen

Um das Risiko einer Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest nach Bayern möglichst gering zu halten, ist die Dezimierung der Schwarzwildbestände eine entscheidende vorbeugende Maßnahme.

Für jede Erlegung von Frischlingen, Überläuferbachen und Bachen, die für die Aufzucht von Jungtieren nicht notwendig sind, wird daher eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20 Euro gewährt. Diese müssen zwischen dem 19. Dezember 2017 und 31. März 2018 erlegt worden sein.

Eine Voraussetzung für die Gewährung der Prämie ist etwa, dass die Streckenliste des Jagdjahres 2017/2018 im Zeitraum vom 1. bis 10. April 2018 durch den Jagdausübungsberechtigen bei der Unteren Jagdbehörde vorgelegt wird. Diese bestätigt den Erhalt der Streckenliste und der Jagdausübungsberechtigte erhält eine Kopie der Streckliste.

Der entsprechende Erstattungsantrag mit Eigenerklärung sowie weitere Informationen wie etwa die Frist für die Einreichung des Antrages sind unter www.jagd-bayern.de erhältlich. Die Bearbeitung und Auszahlung erfolgt durch den Bayerischen Jagdverband.

Die Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde stehen für Fragen und weitere Informationen gerne unter der Tel. Telefonnummer: 0981 468-3201 oder per E-Mail: jagdwesen(@)landratsamt-ansbach.de zur Verfügung.

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