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Kindertagesbetreuung - Aktuelle Informationen zum Coronavirus

Autor: Frau Romme
Artikel vom 12.11.2020

Aktuelle Informationen

"Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass  trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertageseinrichtungen grundsätzlich offenbleiben. Grundsätzlich gilt daher mit Wirkung zum 12. November 2020:

An allen Kindertageseinrichtungen findet der Regelbetrieb unter Beachtung des Rahmenhygieneplans zur Umsetzung des Schutz-Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Rechtslage statt. Dieser beinhaltet auch die Betreuung und Bildung in festen Gruppen" (Quelle: Bay. Staatsministerium f. Familie, Arbeit u. Soziales).

Infoblatt für Eltern zum Umgang mit Krankheits- und Erkältungssymptomen

Aktualisierung des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs)

Aussetzung des Drei-Stufen-Plans

Erklärtes Ziel der Staatsregierung ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Kindertagesseinrichtungen/HPTs grundsätzlich offenbleiben. Der Drei-Stufen-Plan, der sich an der Sieben-Tage-Inzidenz in einem Landkreis bzw. einer kreisfreien Stadt orientiert hat, wird daher bis mindestens 30. November 2020 ausgesetzt.

Ab dem 12. November 2020 gilt daher: In allen Kindertageseinrichtungen/HPTs findet der Regelbetrieb unter Beachtung des aktualisierten Rahmen-Hygieneplans zur Umsetzung des Schutz- und Hygienekonzepts für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten unter Berücksichtigung der jeweils geltenden Rechtslage statt. Regelbetrieb bedeutet: Die regulären Öffnungszeiten werden eingehalten, das Angebot erfolgt entsprechend dem Betreuungsvertrag bzw. den Buchungen.

Einschränkungen in der Kindertagesbetreuung werden im Einzelfall durch das zuständige Gesundheitsamt nur angeordnet, wenn ein Infektionsgeschehen mit Bezug zur Einrichtung vorliegt.

Weitere wichtige Informationen zur Aktualisierung des Rahmenhygieneplans für die Kindertagesbetreuung und Heilpädagogischen Tagesstätten (HPTs) können Sie dem 374 Newsletter "Allgemeine Informationen zur Kindertagesbetreuung" des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales entnehmen, der hier verlinkt ist (Link zum PDF).

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