Hauptbereich
Das Rathaus informiert
Unsachgemäße Abfallentsorgung
Artikel vom 27.08.2018
Unsachgemäße Abfallentsorgung
Aus gegebenen Anlass wird darauf hingewiesen, dass Abfälle zum Zweck der Beseitigung nur in den dafür zugelassenen Anlagen oder Einrichtungen behandelt, gelagert oder abgelagert werden. Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig Abfälle außerhalb einer Abfallbeseitigungsanlage behandelt, lagert oder ablagert. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
In dem aktuellen Abfallratgeber 2018 des Landkreises Ansbach finden Sie wissenswerte Tipps rund um das Thema Abfallentsorgung.