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Änderung der Bundesjagdzeitenverordnung – ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild

Autor: Frau Romme
Artikel vom 21.03.2018

Änderung der Bundesjagdzeitenverordnung – ganzjährige Jagdzeit auf Schwarzwild

Angesichts der immer noch bestehenden Risikolage durch die Afrikanische Schweinepest ist am 14. März 2018 eine geänderte Fassung der Bundesjagdzeitenverordnung in Kraft getreten. Bisher war die Jagd auf Keiler sowie Bachen, die zur Aufzucht der Jungtiere nicht notwendig sind, nur von Mitte Juni bis Ende Januar gestattet. Die geänderte Fassung enthält nun, neben der ganzjährigen Jagdzeit auf Frischlinge und Überläufer, eine ebenfalls ganzjährige Jagdzeit für sämtliches Schwarzwild. Diese bundesweite Neuregelung wurde am 13. März 2018 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Reduzierung des Schwarzwildbestandes dient zur Prävention und soll das Ausbruchsrisiko der Afrikanischen Schweinepest wirksam verringern. Wenn Sie Fragen zur geänderten Jagdzeitverordnung haben, können Sie sich im Landratsamt Ansbach unter der TelefonnummerTelefonnummer: 0981 468-3201 oder per E-Mail an jagdwesen(@)landratsamt-ansbach.de bei den Ansprechpartnern der Unteren Jagdbehörde informieren.

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