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Bürgerversammlungen abgesagt

Autor: Frau Romme
Artikel vom 27.11.2020

Bürgerversammlungen abgesagt

Aufgrund des weiterhin anhaltenden dynamischen Infektionsgeschehens in der Corona-Pandemie werden die, für den 04., 05. und 06. Dezember 2020 angesetzten Bürgerversammlungen für Windsbach und alle Ortsteile abgesagt.

Der Verpflichtung nach Art.18 Abs.1 Satz1 GO mindestens einmal jährlich eine Bürgerversammlung abzuhalten, wird in diesem besonderen Ausnahmefall der Corona-Pandemie der Infektionsschutz entgegen gestellt. Trotz aller erbrachten Bemühungen und getroffenen Schutzmaßnahmen kann aus Sicht der Stadtverwaltung die Bürgerversammlung nicht unter infektionsschutzrechtlich vertretbaren Bedingungen durchgeführt werden. Der Schutz der Gesundheit unserer Mitbürger ist vorrangig.

Die Stadtverwaltung wird in der Januar-Ausgabe des Amts- und Mitteilungsblatt 2021 sowie auf der städtischen Homepage über die Entwicklungen und Projekte Windsbachs für das Jahr 2020 berichten.
Die fristgerecht eingegangenen Fragen und Anträge allgemeinen Interesses mit den entsprechenden Antworten werden ebenfalls im Amts- und Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage eingestellt.

Windsbacher Bürgerinnen und Bürger können Ihre Anliegen, Fragen und Anträge bis einschließlich Freitag, 04. Dezember 2020 per Post (Stadt Windsbach, Hauptstraße 15,91575 Windsbach) oder per E-Mail an die Stadtverwaltung senden. Die Anträge werden anschließend in der Verwaltung bearbeitet und zeitnah beantwortet. Auch für persönliche Gespräche steht der Erste Bürgermeister Matthias Seitz nach vorheriger Terminvereinbarung (Tel.: 09871-6701-0) für alle Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung.

Darüber hinaus werden derzeit die Möglichkeiten für eine Bürgerversammlung im Frühjahr 2021 unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklungen des Infektionsgeschehens geprüft.

 

Die Stadtverwaltung bittet um ihr Verständnis.

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