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Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Härteausgleich für Straßenausbaubeiträge
Haus- und Grundbesitzer müssen seit 1. Januar 2018 in Bayern nicht mehr für die Sanierung oder den Ausbau von innerörtlichen Straßen bezahlen. Der Bayerische Landtag hat das Kommunalabgabengesetz geändert und die sogenannten Straßenausbaubeiträge abgeschafft.
Für Härtefälle in der Zeit davor wurde ein Härtefallfonds eingerichtet. Er kommt den Beitragszahlerinnen und -zahlern zu Gute, die zu Straßenausbaubeiträgen im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2017 herangezogen und durch diese unzumutbar belastet wurden.
Eine Antragstellung ist ausschließlich im Zeitraum von 1. Juli bis 31. Dezember 2019 möglich! Bitte beachten Sie: Anträge, die nach dem 31. Dezember 2019 bei der Geschäftsstelle der Härtefallkommission eingehen, können bei der Verteilungsentscheidung nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie Sie Rückzahlungen aus dem Härtefallfonds der Bayerischen Staatsregierung nach Art. 19a Kommunalabgabengesetz (KAG) erhalten, können Siedem Flyer entnehmen sowie auf www.strabs-haertefall.bayern.de nachlesen.