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Bayerische Ehrenamtskarte – Engagement wird belohnt!

Autor: Frau Romme
Artikel vom 30.01.2019

Bayerische Ehrenamtskarte – Engagement wird belohnt!

Ob in der Freiwilligen Feuerwehr, im Sport- und Musikverein, in Elterninitiativen, im Kultur- und Heimatverein oder im Naturschutz: in allen Lebensbereichen engagieren sich Ehrenamtliche. Ohne unsere ehrenamtlich aktiven Bürgerinnen und Bürger kann man sich unsere Gesellschaft kaum noch vorstellen. Daher honoriert der Landkreis Ansbach diesen beispielgebenden Einsatz mit der Einführung der Bayerischen Ehrenamtskarte im Landkreis Ansbach.

Was ist die Ehrenamtskarte?

Bei der Ehrenamtskarte handelt es sich um eine Vergünstigungskarte für ehrenamtlich engagierte Menschen. Die bayernweit gültige Karte ist ein Zeichen des Dankes und der Anerkennung für überdurchschnittliches ehrenamtliches Engagement.
Mit der Ehrenamtskarte sind Vergünstigungen bei Einrichtungen des Freistaates Bayern, der privaten Wirtschaft sowie bei kommunalen Einrichtungen verbunden.

Dazu zählen zum Beispiel kostenlose oder ermäßigte Eintritte in Schlösser, Museen, Hallenbäder bis hin zu Rabatten bei Bäckereien oder Apotheken. Dabei gilt die Ehrenamtskarte nicht nur für den Landkreis Ansbach, sondern für ganz Bayern.

Wer bekommt die Ehrenamtskarte?

Die „blaue Ehrenamtskarte“ ist drei Jahre gültig. Jeder Einwohner des Landkreises Ansbach kann die Karte beantragen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 

  • Freiwilliges unentgeltliches Engagement von durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeit mindestens 250 Stunden jährlich. Ein angemessener Kostenersatz ist zulässig. 
  • Mindestens seit zwei Jahren gemeinwohlorientiert aktiv im Bürgerschaftlichen Engagement.
  • Mindestalter: 16 Jahre.

Ohne weitere Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erhält „die blaue Ehrenamtskarte“, wer 

  • Inhaber einer Jugendleiter/in-Card, 
  • aktiver Feuerwehrdienstleistender mit abgeschlossener Truppmannausbildung (Feuerwehrgrundausbildung) oder abgeschlossenem Basismodul
  • aktive Einsatzkraft im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung für den jeweiligen Einsatzbereich ist.

Jeder Inhaber des Ehrenzeichens des Bayerischen Ministerpräsidenten erhält eine „goldene Ehrenamtskarte“, die unbefristet gültig ist.

Wie bekomme ich die Ehrenamtskarte?

Ihr Verein, Ihr Verband, Ihre Organisation, Ihre Gemeinde oder Sie selbst stellen einen Antrag beim Landratsamt Ansbach.

Den ausgefüllten und bestätigten Antrag können Sie bei den Mitarbeiterinnen des Bündnisses für Familie im Landkreis Ansbach einreichen. Dort wird er geprüft und bearbeitet.

Bündnis für Familie
Crailsheimstraße 1
91522 Ansbach
Telefonnummer: 0981 468-5407
Faxnummer: 0981 468-5499
info(@)familienlandkreis.de
www.familienlandkreis.de

Welche Akzeptanzstellen und Vergünstigungen gibt es?

Das Angebot der Akzeptanzstellen und alle Vergünstigungen und Angebote im Landkreis Ansbach finden Sie unter https://www.landkreis-ansbach.de/Leben-im-Landkreis/Ehrenamtskarte.

Unter www.ehrenamtskarte.bayern.de finden Sie einen Überblick weiterer Vergünstigungen und Angebote in ganz Bayern.