Barrierefreiheit: Stadt Windsbach

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Hauptbereich

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter der Domain www.windsbach.de veröffentlichten Website der Gemeinde Windsbach. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website im Einklang mit der Bayerischen E-Government-Verordnung (BayEGovV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Rechtsgrundlage für die Barrierefreiheit sind die internationalen Standards der Accessibility Guidelines 2.1 auf Level AA (WCAG 2.1) sowie die größtenteils gleichlautenden Anforderungen der Bayerische Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BayEGovV) in Verbindung mit der Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung BITV 2.0.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 20.05.2021 durchgeführten Selbstbewertung

Wie barrierefrei ist das Angebot?

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV 2.0

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit der BayEGovV bzw. der WCAG 2.1 AA und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

1. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die Google-Maps Kartenanwendung auf der Seite Lage & Anfahrt ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich
  • b. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Die hinterlegten Adresse und Informationen des Kartenpins sind auf denselben Inhaltsseiten in Textform hinterlegt

2. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die Kartenanwendung auf der Bauplätze-Seite ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich.
  • b. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die den Kartenpins hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Bauplatz/Baugebiet ebenfalls abrufen.

3. Barriere:

  • a. Beschreibung: Die Geomap (interaktiver Ortsplan) ist nicht in vollem Umfang barrierefrei zugänglich. Solche Karten sind z.B. unter Sehenswürdigekiten eingebunden.
  • b. Maßnahmen und barrierefreie Alternative: Geodaten und interaktive Kartenanwendungen können aus technischer Sicht nicht vollständig barrierefrei gestaltet werden. Die meisten, den Kartenpins (z.B. Schulen, Kindergärten) hinterlegten Informationen, belaufen sich auf Adressen und Kontaktdaten. Alle diese Informationen können Sie natürlich auf den entsprechenden Unterseiten zum jeweiligen Thema ebenfalls abrufen. Nur einige wenige Informationen sind nur in der Map zu finden (z.B. Lage der Spielplätze).

4. Barriere:

  • a. Beschreibung: Einige Bilder und Infografiken sind unzureichend durch Textbeschreibungen ergänzt. Die Grafiken befinden sich auf folgenden Seiten:
    Breitbanderschließung
  • b. Maßnahmen: Die zuständigen Mitarbeiter im Rathaus werden die Bilder und Infografiken nach und nach überprüfen und die dazugehörigen Textpassagen um die fehlenden Informationen ergänzen, sowie die Titel und Alternativtexte der Bilder überprüfen.

5. Barriere:

  • a. Beschreibung: Externe Verlinkung in den Menüs.
  • b. Maßnahmen: Die Menüstruktur wird von den zuständigen Mitarbeitern im Rathaus überprüft und ggf. in eine Inhaltsseite umgewandelt. Auf der Inhaltsseite findet eine kurze Beschreibung des externen Inhaltes, sowie eine Verlinkung statt.

Unverhältnismäßige Belastung

Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 darstellen würde.

1. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die auf der Website hinterlegten PDF oder Word-Dokumente sind teilweise nicht vollständig barrierefrei zugänglich.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Stadt Windsbach kann keine Mitarbeiterkapazität vorweisen um eine Schulung zum Thema "Barrierefreie PDF-Dateien und Dokumente", sowie die anschließende aufwändige Überarbeitung der Dateien mit Sonderprogrammen zu übernehmen, die dem Umfang der Webseite entspricht. Zudem werden der Stadt Windsbach auch PDF-Dokumente von Dritten übermittelt. Diese können natürlich grundsätzlich nicht von der Stadt überarbeitet werden. Die Stadt Windsbach ist dennoch bemüht die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.

2. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Aktuell fehlen noch die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache.
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: In der aktuellen Situation kann die Stadt Windsbach bei diesem Thema noch nicht tätig werden da ein hoher Kostenaufwand anfällt. Es wird jedoch schnellstmöglich in den Jahreshaushalt aufgenommen.

3. Teilbereich:

  • a. Beschreibung: Die Infografik auf der Seite Kernfranken ist nicht vollständig barrierefrei zugänglich
  • b. Ausführung, warum unverhältnismäßige Belastung vorliegt: Die Infografik ist zu komplex, um diese in Textform barrierefrei in voller Ausführlichkeit widergeben zu können. Die Grundlegenden Informationen der Grafik findet man im Text darüber.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 20.05.2021 erstellt und zuletzt am 20.05.2021 überprüft und aktualisiert. Die Erstellung der Barrierefreiheitserklärung erfolgte durch eine Selbstprüfung.

Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an.

Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Windsbach

E-Mail schreiben

 

Gerne können Sie uns Barrieren auch über unser Formular melden.

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, haben Sie nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Die Durchsetzungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 3 BayEGovV

Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der
Antragstellung erhalten Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv(@)bayern.de
Website: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html