R: Stadt Windsbach

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Hauptbereich

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Behördenwegweiser A-Z

Unsere Seiten Rathaus & Service bieten eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, sodass Sie sich schnell zurechtfinden. Ergänzt durch die jeweiligen Kontakte, Formulare, Links und Dokumente möchten wir Ihnen bereits vor dem Gang ins Rathaus eine Hilfestellung bieten. Selbstverständlich sind wir nach wie vor während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.

Rentenangelegenheiten

Ansprechpartner:  

Kontenerklärung

Vorzulegende Unterlagen:

  • Geburtsurkunde
  • Personalausweis

1. Nachweise für Beitragszeiten

Als Nachweis über Beitragszeiten können folgende Unterlagen dienen:

  • Entgeltbescheinigungen aus dem Sozialversicherungsnachweisheft
  • Lohnbescheinigungen des Arbeitgebers
  • Aufrechnungsbescheinigungen, die bis 1972 über jede Versicherungskarte ausgestellt wurden, bzw. alte Original-Versicherungskarten
  • Beitragsnachweise anderer Rentenversicherungsträger
  • Nachweise über Sachbezüge, die vor 1957 in wesentlichem Umfang neben Barbezügen gewährt wurden
  • Nachversicherungsbescheinigungen ehemaliger Beamter
  • Arbeitsbücher, Zeugnisse und sonstige Unterlagen, falls diese nicht mehr vorhanden sind, auch Zeugenaussagen
  • Ausweise für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR

2. Nachweise für Ersatzzeiten

Als Nachweis über Ersatzzeiten, z.B. Kriegsdienst, Gefangenschaft, Vertreibung, Flucht, können folgende Unterlagen dienen:

  • Wehrpass, Militärpass, Soldbuch, Einberufungsbefehl, Entlassungsscheine aus der Wehrmacht oder Kriegsgefangenschaft, Dienstbücher des Reichsarbeitsdienstes und sonstiger militärähnlicher Organisationen, An- und Abmeldungen
  • Entlassungsschein der Gewahrsamsmacht bzw. Heimkehrerbescheinigung
  • Bescheinigung der Entschädigungsbehörde, des Entlassungslagers oder der amtlichen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland im Ausland
  • Vertriebenenausweise A, B oder C, Spätaussiedlerbescheinigungen (Vertreibung, Flucht, Umsiedlung, Aussiedlung)

 3. Nachweise für Anrechnungszeiten

Als Nachweis über Anrechnungszeiten können folgende Unterlagen dienen:

  • Bescheinigung der Krankenkasse über Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit
  • Bescheinigung der Krankenkasse, Entbindungsanstalt oder des Arztes über Schwangerschaft, Wochenbett
  • Ausweise für Arbeit und Sozialversicherung der ehemaligen DDR
  • Bescheinigung über Rehabilitationsmaßnahmen
  • Bescheinigung des Arbeitsamtes über Arbeitslosigkeit
  • Lehrvertrag, Ausbildungs- oder Gesellenprüfungszeugnisse
  • Bescheinigung über den Besuch einer Schule, Fachschule oder Hochschule nach Vollendung des 17. Lebensjahres
  • Bescheinigung über eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
  • Rentenbescheide

4. Nachweise für Kindererziehungszeiten

Die Geburt des Kindes muss durch die Geburtsurkunde, Abstammungsurkunde oder das Familienbuch nachgewiesen werden.

Wurde das Kind nicht von den leiblichen Eltern erzogen, müssen Sie bei Adoption eine Adoptionsurkunde ersatzweise andere geeignete Beweismittel) vorlegen.

Über Pflegschaftsverhältnisse können die Jugendämter oder Vormundschaftsgerichte Auskunft geben, aus deren Unterlagen sich auch die Zeitdauer der häuslichen Gemeinschaft ergibt.

5. Nachweise für Pflegeberücksichtigungszeiten


Die Anerkennung von Pflegeberücksichtigungszeiten, die frühestens ab 01.01.1992 beginnen können und spätestens am 31.03.1995 enden, setzt voraus, dass ein entsprechender Antrag rechtzeitig gestellt worden ist. Die Antragsfrist ist am 30.06.1995 abgelaufen. Seit 01.04.1995 sind Pflegepersonen unter bestimmten Voraussetzungen versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung.

6. Nachweise für Zeiten aus Versorgungsausgleich


Da bei einer Ehescheidung nach dem 30.06.1977 vom Familiengericht in der Regel im Scheidungsurteil die Übertragung oder Begründung von Rentenanwartschaften mitgeregelt wird, dient das Scheidungsurteil zugleich als Nachweis solcher Zeiten. In Betracht kommt aber auch jeder andere entsprechende Bescheid des Familiengerichts.

Rentenanträge

a) Regelaltersrente ab 65. Lebensjahr

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf

b) Altersrente für langjährig Versicherte ab 63. Lebensjahr

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf

c) Altersrente nach Arbeitslosigkeit/Altersteilzeit ab 60. Lebensjahr

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Bescheinigung über Arbeitslosigkeit bzw. Leistungsnachweis vom Arbeitsamt
  • Bescheinigung über 24-monatige Altersteilzeitarbeit durch den Arbeitgeber (frühestens ab Mai 1998)

d) Altersrente für Schwerbehinderte ab 60. Lebensjahr

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Schwerbehindertenausweis
  • Versicherungsverlauf

e) Altersrente für Frauen ab 60. Lebensjahr

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Versicherungsverlauf

f) Rente wegen Erwerbsminderung

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ärztliches Attest, dieses sollte Angaben über die Erwerbsminderung und möglichst auch über Art und Dauer der Erkrankung enthalten
  • Unterlagen über den Bezug anderer Sozialleistungen
  • Versicherungsverlauf

g) Witwen-/Witwerrente

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des Ehegatten
  • Hat der Verstorbene bereits Rente bezogen: Rentenbescheid
  • Versicherungsverlauf des Verstorbenen
  • eigene Versicherungsnummer

falls die Witwe das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hat:

  • Geburtsurkunden für die zu erziehenden Kinder oder
  • Nachweis über die Sorge für ein behindertes Kind oder
  • Nachweis über die eigene Erwerbsminderung

h) Waisenrente

Vorzulegende Unterlagen für Halbwaisen:

  • Sterbeurkunde des Versicherten, falls nicht bereits einem gleichzeitig gestellten Witwen/Witwerrentenantrag beigefügt
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Bei volljährigen Waisen: evtl. Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsnachweis
  • Versicherungsverlauf des Versicherten

Vorzulegende Unterlagen für Vollwaisen:

  • Sterbeurkunde des Vaters,
  • Sterbeurkunde der Mutter,
  • Geburtsurkunde der Waise
  • Bei volljährigen Waisen: evtl. Schul- oder Studienbescheinigung bzw. Ausbildungsnachweis
  • Versicherungsverlauf der Versicherten

i) Witwen-/Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten

Vorzulegende Unterlagen:

  • alle erforderlichen Unterlagen zum Nachweis der vorletzten Ehe wie bei der Witwen-/Witwerrente,
  • Nachweis über die Auflösung oder Nichtigerklärung der letzten Ehe, z.B. Sterbeurkunde mit Vermerk über die Eheschließung, Scheidungsurteil bzw. Urteil (Auszug) über die Nichtigerklärung oder Auflösung der letzten Ehe,
  • Nachweis über die Witwen-/Witwerrentenansprüche bzw. Versorgungsansprüche aus der letzten Ehe oder über Unterhaltsansprüche gegen den letzten Ehegatten im Fall der Scheidung (z.B. Unterhaltsurteil, Unterhaltsvergleich oder Unterhaltsverzicht)

j) Erziehungsrente (bei Scheidung nach dem 30.06.1977)

Vorzulegende Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Sterbeurkunde des geschiedenen Ehegatten,
  • Scheidungsurteil (Auszug)
  • Geburtsurkunden der Kinder
  • Versicherungsverlauf des Verstorbenen
  • eigene Versicherungsnummer

k) Geschiedenen-Witwen-/Witwerrente (bei Scheidung vor dem 01.07.1977)

Vorzulegende Unterlagen:

  • alle erforderlichen Unterlagen wie bei Witwen-/Witwerrente
  • zusätzlich Urkunde über die Eheschließung des Verstorbenen Ehegatten mit dem früheren Ehegatten,
  • Scheidungsurteil bzw. Urteil über die Nichtigerklärung oder Aufhebung der Ehe (Auszug)
  • Unterhaltsurteil, Unterhaltsvergleich oder Unterhaltsverzicht, evtl. Zahlungsabschnitte

Reisepässe

Ansprechpartner:  

Ständer, Elke

Kontakt

Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-13
Faxnummer: 09871 6701-513
E-Mail schreiben

Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: 09871 6701-13 möglich.

Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:

  • Führerscheinanträge
  • Melde- und Passwesen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Wahlen
  • Wohngeldanträge

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Strauß, Janina

Kontakt

Zimmer Nr. 03, EG
Telefonnummer: 09871 6701-72
Faxnummer: 09871 6701-572
E-Mail schreiben

Bitte beachten Sie: Termine sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung unter Telefonnummer: Telefonnummer: 09871 6701-72 möglich.

Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:

  • Führerscheinanträge
  • Melde- und Passwesen
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Sozial- und Jugendhilfe
  • Wahlen
  • Wohngeldanträge

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Ausweisbeantragung

Bitte bei der Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses

  • eine Geburts- oder Heiratsurkunde
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 1/2 Jahr, farbig, (siehe Fotorichtlinien)
  • eine Einverständniserklärung der Eltern
    • bei Kindern unter 16 Jahren für die Ausstellung eines Personalausweises
    • bei Kindern unter 18 jahren für die Ausstellung eines Reisepasses

vorlegen.
 

Fotorichtlinien für den Reisepass und den Personalausweis

Die Lichtbilder müssen mit neutralem Gesichtsausdruck oder Lächeln mit geschlossenem Mund aufgenommen werden. In den Chips der neuen Pässe/Personalausweise werden zunächst die herkömmlichen Passdaten, das Lichtbild und zusätzlich zwei Fingerabdrücke gespeichert, die bei künftigen Grenzkontrollen maschinell mit dem Passinhaber verglichen werden können.

Die Bundesdruckerei hat uns informiert, dass die Ausstellung von Reisepässen bzw. Personalausweisen ca. 3-4 Wochen dauert.

Wir bitten deshalb um rechtzeitige Beantragung Ihrer benötigten Ausweisdokumente!
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer Ihrer Ausweise ist nicht mehr möglich!
 

Gebühren

Welche Gebühren bei der Beantragung eines Reisepasses bzw. Personalausweises zu entrichten sind, entnehmen Sie untenstehenden Dokumenten

Kinderausweise

Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Gründe:
Kinderreisepässe werden von den Staaten weltweit und teilweise auch innerhalb der EU nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert. Einige Staaten fordern bei Einreise, dass das Passdokument eine bestimmte Restgültigkeit aufweist. Das schränkt die Verwendbarkeit eines Kinderreisepasses zusätzlich erheblich ein.
Dies kann dazu führen, dass ein Kinderreisepass an der Grenze nicht anerkannt wird.Deshalb hat der Gesetzgeber am 12. Oktober 2023 ein Gesetz  veröffentlicht, in dem u.a. der Kinderreisepass abgeschafft wird.

Informationen zum Thema „Einreisebestimmungen“  finden Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes, den Reise- und Sicherheitshinweisen (https://www.auswaertiges-amt.de/de/ReiseUndSicherheit/reise-und-sicherheitshinweise). 

Welches Reisedokument beantrage ich für mein Kind (ab 0 Jahren!) ?

Es gibt nur noch die beiden nachfolgend aufgeführten Möglichkeiten:

  • Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis.
  • Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

Die Gültigkeit der genannten Ausweisdokumente beträgt grundsätzlich 6 Jahre, werden jedoch automatisch ungültig, wenn eine Identifizierung des Kindes mit dem Ausweisdokument, auch schon deutlich vor Erreichen des Ablaufdatums, nicht mehr möglich ist, da sich das Gesichtsbild, insbesondere von Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb kurzer Zeit stark verändern kann. In diesem Fall beantragen Sie bitte rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis oder Reisepass).
Die Ausstellungszeit bei der Bundesdruckerei beträgt derzeit 2 – 3 Wochen.

Gebühren:
Personalausweis: 22,80 Euro
Reisepass: 37,50 Euro

Restmüllsäcke

Ansprechpartner:  

Böhm, Roland

Kontakt

Zimmer Nr. 06, EG
Telefonnummer: 09871 6701-22
Faxnummer: 09871 6701-522
E-Mail schreiben

Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:

  • Kassenverwaltung
  • Zusatzrestmüllsäcke

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Zusatzabfallsäcke

Falls einmal der vorhandene Abfallbehälter nicht ausreicht, können Sie im Rathaus der Stadt Windsbach Zusatzabfallsäcke zum Preis von 4,30 € je Sack erwerben.

Stadt Windsbach
Zimmer Nr. 03, EG
Hauptstraße 15
91575 Windsbach

Beachten Sie bitte, dass nur die vom Landkreis Ansbach zugelassenen Zusatzrestabfallsäcke entsorgt werden.