H: Stadt Windsbach

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Google Building Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Ireland

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Dies ist ein Web-Karten-Dienst.

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Google Ireland Limited
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Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

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Hauptbereich

H

Behördenwegweiser A-Z

Unsere Seiten Rathaus & Service bieten eine detaillierte Informationsquelle. Die verschiedenen Bereiche sind untergliedert, sodass Sie sich schnell zurechtfinden. Ergänzt durch die jeweiligen Kontakte, Formulare, Links und Dokumente möchten wir Ihnen bereits vor dem Gang ins Rathaus eine Hilfestellung bieten. Selbstverständlich sind wir nach wie vor während unserer Öffnungszeiten bzw. nach Terminvereinbarung gerne für Sie da.

Heimatpflege

Ansprechpartner:

Ell, Laura

Kontakt

Zimmer Nr. 08, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-18
Faxnummer: 09871 6701-518
E-Mail schreiben

Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:

  • Kultur
  • Leerstands- und Flächenmanagement
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Social Media
  • Stadtentwicklung
  • Stadtmarketing
  • Tourismus
  • Vereinswesen
  • Wirtschaftsförderung

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Hausnummernvergabe

Ansprechpartner:  

Resch, Petra

Kontakt

Zimmer Nr. 05, EG
Telefonnummer: 09871 6701-33
Faxnummer: 09871 6701-533
E-Mail schreiben

Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:

  • Bauverwaltung
  • Bauanträge

Sprechzeiten:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Leitung: Siemandel, Friedrich

Leitung der Bauverwaltung

Kontakt

Zimmer Nr. 07, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-30
Faxnummer: 09871 6701-530
E-Mail schreiben

Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:

  • Bauanträge
  • Bebauungspläne
  • Hochbau
  • Tiefbau

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Herstellungsbeiträge für Kanal- und Wasseranschluss

Ansprechpartner:  

Leitung: Siemandel, Friedrich

Leitung der Bauverwaltung

Kontakt

Zimmer Nr. 07, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-30
Faxnummer: 09871 6701-530
E-Mail schreiben

Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:

  • Bauanträge
  • Bebauungspläne
  • Hochbau
  • Tiefbau

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Blevins, Anita

Kontakt

Zimmer Nr. 02, EG
Telefonnummer: 09871 6701-0
Faxnummer: 09871 6701-50
E-Mail schreiben

Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:

  • Erschließungsbeiträge
  • Hausnummernvergabe
  • Herstellungsbeiträge für Kanal- und Wasseranschluss

Sprechzeiten:

  • Dienstag: 8:00 - 12:30 Uhr

Hochbaumaßnahmen

Ansprechpartner:  

Leitung: Siemandel, Friedrich

Leitung der Bauverwaltung

Kontakt

Zimmer Nr. 07, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-30
Faxnummer: 09871 6701-530
E-Mail schreiben

Ihr Ansprechpartner bei folgenden Themen:

  • Bauanträge
  • Bebauungspläne
  • Hochbau
  • Tiefbau

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Hundesteuer

Ansprechpartner:  

Schneider, Andrea

Kontakt

Zimmer Nr. 12, 1. OG
Telefonnummer: 09871 6701-25
Faxnummer: 09871 6701-525
E-Mail schreiben

Ihre Ansprechpartnerin bei folgenden Themen:

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer
  • Liegenschaften

Sprechzeiten:

  • Montag bis Freitag: 8:00 - 12:30 Uhr
  • Dienstag: 14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag: 14:00 - 18:00 Uhr

Informationen zur Hundesteuer

Anmeldung

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund unverzüglich anmelden

  • wenn Sie ihn neu aufgenommen haben,
  • wenn Sie aus einer anderen Gemeinde nach Windsbach zugezogen sind (bitte falls vorhanden einen Zahlungsnachweis der bereits gezahlten Hundesteuer einreichen) oder
  • wenn ein Hund das meldepflichtige Alter von vier Monaten erreicht hat.

Bitte füllen Sie das Formular Anmeldung aus und reichen Sie ggf. einen Kaufvertrag mit ein. Sie erhalten bei Anmeldung eine Steuermarke, die zu jederzeit mitgeführt werden muss.

Höhe und Fälligkeit

Die Hundesteuer beträgt jährlich 30 Euro für jeden gehaltenen Hund. Grundsätzlich ist die Hundesteuer jeweils am 01. April des laufenden Jahres fällig. Sie erhalten nach der Anmeldung einen Hundesteuerbescheid. Dieser ist ein Dauerbescheid, d.h. Sie erhalten keine jährliche Zahlungsaufforderung. Wir empfehlen Ihnen deshalb die Erteilung einer Einzugsermächtigung.

Befreiungs- und Begünstigungstatbestände

Steuerfrei ist das Halten von:

  • Hunden zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben
  • Hunden des Deutschen Roten Kreuzeses, des Arbeiter-Samariterbundes, u.a. und Rettungshunde
  • Hunde, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilfslose unentbehrlich sind

Um die Hälfte steuerermäßigt sind:

  • Hunde, die in Einöden und Weilern gehalten werden
  • Jagdhunde und Hunde von Forstbediensteten

Abmeldung

Als Hundehalterin oder Hundehalter müssen Sie Ihren Hund unverzüglich abmelden

  • wenn der Hund veräußert wird oder sonst abgeschafft wird,
  • wenn der Hund abhandengekommen oder eingegangen ist oder
  • wenn der Halter aus der Stadt weggezogen ist.

Bitte füllen Sie das Formular Abmeldung aus und reichen Sie ggf. einen Tötungsnachweis mit ein. Die bei Anmeldung erhaltene Steuermarke ist bei der Stadt Windsbach wieder abzugeben.